|
|
Vorstandsecke |
|
Sehr geehrter Herr Dr. Müller-Schwefe, ich arbeite für Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion, die Mitglieder im Petitionsausschuss sind. Sie haben an die Mitglieder des Petitionsausschusses einen Brief geschrieben. Sie kritisieren die lange Bearbeitung der Petition der Deutschen Schmerzliga und erklären Ihre Unterstützung für das Anliegen. Ich möchte Ihnen den Eingang Ihres Schreibens bestätigen. Es hat den Bundestag in einer sitzungsfreien Zeit erreicht. Die Beantwortung wird sich um einige Tage verzögern. Die nächste Sitzungswoche beginnt am 17. Oktober. Erst dann kann ich Rücksprache mit den Abgeordneten halten. In Kürze zum Bearbeitungsstand der Petition: Die Petition wurde seit der öffentlichen Sitzung im Mai weiterbearbeitet. Die schriftliche Korrespondez mit verschiedenen Stellen erfordert stets eine entsprechende Fristgewährung. Auch die parlamentarische Sommerpause (Juli und August) verlangsamte das (grundsätzlich sowieso lange) Petitionsverfahren. Die Petition läuft zur Zeit das sogenannte Berichterstatterverfahren durch. Dabei schlagen Abgeorndete/r der Koalition und Opposition (mindestens je pro Koalition und Opposition) das weitere Vorgehen für die Petition. Eine endgültige Entscheidung fällt in einer Sitzung des Petitionsausschusses. Wann das sein wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Die Bearbeitungsphase durch die Fraktionen befindet sich (aus meiner Sicht) in der Endphase. Das Schicksal der betroffenen Schmerzpatienten haben die Abgeordneten der SPD stets im Blick. Bestimmte Abläufe sind in einem institutionalisierten Verfahren aber nicht zu umgehen. Die Petition der Deutschen Schmerzliga hat bereits ein Ziel erreicht. Der Bundestag muss sich mit der Problematik beschäftigen und das tut er auch bereits. Ich erlaube mir die Empfehlung, jetzt - bevor der Petitionsausschuss entschieden hat - auf Abgeordnete zuzugehen und sie auf das Anliegen (wiederholt) aufmerksam zu machen. Ich weiß, dass Sie das bereits im Bezug auf die Mitglieder des Petitionsausschusses und auch des Gesundheitsausschusses gemacht haben. Sprechen Sie aber auch die zuständigen Wahlkreis-Abgeordneten. Wer für welchen Ort zuständig ist, erfahren Sie hier: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/index.jsp
Wenn Sie Fragen zum Ablauf des
Petitionsverfahrens haben,
können Sie sich Mit freundlichen Grüßen Agatha Rodriguez Der Präsident, Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, informiert Sie heute über den Umgang mit und den Missbrauch von Leitlinien.
Sehr geehrte Kolleginnen, die Diskussion der letzten Monate war von erheblicher Verunsicherung geprägt, welche Therapien, insbesondere für Patienten mit akuten und chronischen Schmerzen sinnvoll, welche evidenz-basiert und welche vor allem ohne Regressrisiko durchgeführt werden können. Dies betrifft sowohl die „Nationale Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz“ als auch die von der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes herausgegebene S3-Leitlinie:
„Langzeitanwendung von
Opioiden Da Unsicherheit und Angst vor Regressen, wie auch eine inadäquate Einordnung des Stellenwerts von Leitlinien keine guten Ratgeber für effiziente Therapien darstellen und sich gleichzeitig Anfragen bei der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. häufen, die nach den noch zulässigen Therapien fragen, hat die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. gemeinsam mit der Deutschen Schmerzliga e. V. eine Publikation mit „Überlegungen zum Umgang mit Leitlinien in der Schmerztherapie und Palliativmedizin“ erstellt. Grundlagen evidenz-basierter Entscheidungsfindungen in der Medizin Diese Publikation beschreibt in einem ersten Abschnitt die Grundlagen evidenz-basierter Entscheidungsfindungen in der Medizin und räumt vor allem mit der missbräuchlichen und einseitige Fokussierung auf ausschließlich randomisiert kontrollierte Studien auf. Neben der kritischen Beurteilung von evidenz-basierten Studien gilt es, alle Aspekte der evidienz-basierten Medizin in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Studien sind hierbei nur einer von drei wichtigen Anteilen. Kommentar zur S3-Leitlinie LONTS (Langzeitanwendung von Opioiden bei nicht tumorbedingten Schmerzen). Schließlich enthält diese Publikation einen ausführlichen Kommentar zur S3-Leitlinie LONTS (Langzeitanwendung von Opioiden bei nicht tumorbedingten Schmerzen). Die Datenbasis dieser Leitlinie wird kritisch analysiert, gleichzeitig aufgewiesen, wo Chancen dieser Leitlinie sind, aber auch Fehlinterpretationen und Fehldeutungen vermieden werden sollten. Insbesondere wird auch die begrenzte Aussagefähigkeit dieser Leitlinie explizit dargestellt. Autoren zur S3-Leitlinie LONTS In einem Abschlussteil sind wesentliche Fragen und Antworten der Autoren zu der S3-Leitlinie LONTS aufgeführt, um hier die wichtigsten und häufigsten Unsicherheiten, die zwischenzeitlich auch in der Auseinandersetzung mit Beschwerdeausschüssen eine Rolle spielen, zu klären.
Diese Publikation soll Sie unterstützen, die für Ihre Patienten richtigen Entscheidungen zu finden ohne sich durch eine einseitige Betrachtungsweise verunsichern zu lassen, oder gar in unbegründete Regressangst zu treiben. Gleichzeitig gibt sie Ihnen Argumentationshilfe, sofern Sie von missbräuchlicher Anwendung von Leilinien betroffen sind und Hilfe bedürfen. Supplement 1/2010 (152 Jg.) der Ausgabe 42 der MMW-Fortschritte der Medizin Den vollen Text dieser Publikation finden Sie in der beigefügten PDF-Datei; die Publikation liegt als Supplement 1/2010 (152 Jg.) der Ausgabe 42 der MMW-Fortschritte der Medizin bei. Ich wünsche Ihnen, dass diese kurze Publikation Ihnen Sicherheit und Unterstützung in Ihrer täglichen Arbeit gibt. Mein besonderer Dank gilt PD Dr. med. Michael A. Überall, der federführend für die genannten Autoren diese Publikation im Wesentlichen erstellt und betreut hat. Mit herzlichen Grüßen
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. |