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Opioid-Ausweis |
| Kommen mit Opioiden versorgte Patienten in die Hand von nicht analgetisch geschulten Kollegen (zum Beispiel nach Unfällen oder bei unvorhergesehenen Akuterkrankungen im Urlaub etc.), droht leider nur allzu oft eine wohlgemeinte "Entzugsbehandlung", die den algesiologischen Therapieerfolg über Nacht zunichte macht. Um Patienten vor derartigen Pseudoentzügen zu schützen, wird vom DGS empfohlen, die Kranken neben der schriftlichen Einnahmeanordnung mit einem Opioidausweis zu versorgen, den die Patienten in ihrer Brieftasche mit sich führen. Mit diesem Ausweis werden mitbehandelnde Ärzte darüber informiert, daß die Betroffenen Opioide benötigen und in welcher Dosierung sie verabreicht werden müssen. Erfahrungen von Schmerzspezialisten belegen, daß andere Ärzte aufgrund des Ausweises die Opioid-Therapie kaum noch verändern. |
Darum bietet die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. den Opioid-Ausweis bundesweit als Service-Leistung an. Er kann bei der Geschäftsstelle der DGS angefordert werden. Adenaueralle 18, 61440 Oberursel, Telefon: (0 61 71) 28 60 60 Telefax (0 61 71) 28 60 69 |
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| Viele unserer Schmerzpatienten leiden unter opioidpflichtigen
Schmerzen. Das in Deutschland Opioidanalgetika sehr zurückhaltend, oft bei
zwingender Indikation sogar überhaupt nicht verordnet werden, ist eine
beklagenswerte Tatsache. Opioidanalgetika, die nicht der
Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) unterliegen, werden
ebenso wie die Opiate, die BtMVV-Rezepte benötigen, immer noch als
gefährlich angesehen und sind mit längst widerlegten Vorurteilen
belastet. Dementsprechend müssen sehr viele Patienten, die von solchen
Medikamenten profitieren könnten, unnötig leiden, weil ihnen die
Linderung vorenthalten wird. Patienten, denen Opioidanalgetika nach
algesiologischen Richtlinien verordnet wurden, sind häufig den Vorurteilen
von mitbehandelnden Kollegen ausgesetzt, die sich berufen fühlen, die
Medikation zu verändern oder gar eine "Entzugsbehandlung"
durchzuführen - ohne die notwendigen algesiologischen Kenntnisse und ohne
in der Lage zu sein, eine wirksame Behandlungsalternative aufzuzeigen. Diese
Pseudoentzugsbehandlung wird nach unseren Beobachtungen besonders gerne
während stationärer Behandlungen und ohne jede Schmerzanalyse
durchgeführt. Um unsere Patienten vor solchen ungerechtfertigten
Eingriffen in die Schmerzbehandlung zu schützen, geben wir ihnen - neben
der schriftlichen Einnahmeanordnung - einen "Opioidausweis", den sie in ihren
Ausweispapieren mit sich führen und bei mitbehandelnden Kollegen in Praxis
und Krankenhaus vorlegen können. Diese Bescheinigung, die auf einem
Privatrezeptformular gedruckt wird, hat sich in den letzten Jahren bei unseren
Patienten mit opioidpflichtigen Schmerzen gut bewährt. Sie fühlen
sich bei Notfällen, Reisen und bei Krankenhausaufenthalten besser
geschützt. Modifikationsversuche unserer Pharmakotherapie kommen kaum noch
vor. Manchmal führt diese Bescheinigung sogar zu konstruktiven
interdisziplinären Kontakten. Wir können die Übernahme
empfehlen. |
| EVA SUSANNE JUNGCK UND DIETRICH JUNGCK, Hamburg |