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2 Anamnese, Vorbefunde, Untersuchung und Abrechnung schmerztherapeutischer Leistungen |
![]() 2 Anamnese, Vorbefunde, Untersuchung und Abrechnung
schmerztherapeutischer Leistungen
2.1 Anamnese, Vorbefunde und Untersuchung „Chronisch Schmerzkranke sind Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und selbstständigen Krankheitswert erlangt hat, oder bei denen im Rahmen eines inkurablen Grundleidens der Schmerz zum beherrschenden Symptom geworden ist“. Diese oder ähnliche Definitionen finden sich in Schmerztherapievereinbarungen, aber auch in der Präambel zur Zusatzbezeichnung „spezielle Schmerztherapie“, die der 99. Deutsche Ärztetag am 8. Juni 1996 beschlossen hat. Chronisch Schmerzkranke sind Patienten, die einer besonderen Diagnostik, Behandlung und Betreuung, mithin einer speziellen schmerztherapeutischen Versorgung bedürfen. Hierfür besonders qualifiziert sind Ärzte und Einrichtungen, die spezifischen Qualitätsmerkmalen... |