|
|
34 Viszeraler Schmerz |
![]() 34 Viszeraler Schmerz
34.1 Einleitung Die Lebensrettung, die Lebenserhaltung und die Therapie von Schmerzen zählen seit jeher und über alle Kulturkreise hinweg zu den drei zentralen Aufgaben von Medizinmännern, Schamanen, Badern und Ärzten. Trotzdem muss die Schmerztherapie noch immer als Stiefkind der Medizin betrachtet werden, weist die Schmerzbehandlung von Patienten nach Traumen, Entzündungen und Ischämien in deutschen Kliniken weiterhin noch gravierende Defizite auf. Dies gilt, obwohl neben der moralischen Verpflichtung eines Arztes, dem Patientenwunsch nach Schmerzlinderung nachzukommen, sogar eine rechtliche Vorgabe besteht. Ein Arzt, der es unterlässt, starke Schmerzen zu lindern, kann sich gleich nach drei Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar machen: § 323 c StGB: wegen unterlassener Hilfeleistung, §§ 223 und 230 StGB: wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassung... |