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Resolution zur Vereinfachung der Betäubungsmittelverordnung

DGS Aktuell


lle medizinischen Studien, wie auch praktische Erfahrungen, belegen, dass Schmerzpatienten in Deutschland nicht ausreichend mit Opioiden behandelt werden, obwohl bei ihnen eindeutig eine opioidpflichtige Schmerzkrankheit vorliegt. Durch die bürokratischen Hürden der Betäubungsmittel-
verordnung (BtmVV) wird eine angemessene Schmerztherapie mit Opioiden behindert und Schmerz-
patienten eine entsprechende Medikation oftmals vorenthalten.
Mit der Verschreibung von retardierten Morphinzubereitungen und verwandten Wirkstoffen der Stufe III nach WHO ist das Risiko einer Abhängigkeitsentwicklung praktisch nicht vorhanden. Die Gleichbe-
handlung von Schmerzpatienten mit Personen, die eine Substitutionsbehandlung erhalten, ist dis-
kriminierend und in keiner Weise gerechtfertigt. Um die Schmerztherapie bei Patienten mit opioid-
pflichtigen Schmerzzuständen sicherzustellen, fordern wir die schnellstmögliche Abschaffung der diskriminierenden Verordnung von retardierten Opioiden auf Betäubungsmittelrezept !
Frankfurt, den 14.03.2001


Dr. med. J. Barthels


Dr. med. O. Emrich


Dr. med. D. Jungck


Dr. med. T. Flöter


Dr. med. T. Nolte


Dr. med. G. Müller-Schwefe

Wir fordern die Abschaffung der Verordnung von retardierten Opioiden auf Betäubungsmittelrezept!

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