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Resolution zur Vereinfachung der Betäubungsmittelverordnung |
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verordnung (BtmVV) wird eine angemessene Schmerztherapie mit Opioiden behindert und Schmerz- patienten eine entsprechende Medikation oftmals vorenthalten. |
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| Mit der Verschreibung von retardierten
Morphinzubereitungen und verwandten Wirkstoffen der Stufe III nach WHO ist das
Risiko einer Abhängigkeitsentwicklung praktisch nicht vorhanden. Die
Gleichbe- handlung von Schmerzpatienten mit Personen, die eine Substitutionsbehandlung erhalten, ist dis- kriminierend und in keiner Weise gerechtfertigt. Um die Schmerztherapie bei Patienten mit opioid- pflichtigen Schmerzzuständen sicherzustellen, fordern wir die schnellstmögliche Abschaffung der diskriminierenden Verordnung von retardierten Opioiden auf Betäubungsmittelrezept ! |
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| Frankfurt, den 14.03.2001 |
![]() Dr. med. J. Barthels |
![]() Dr. med. O. Emrich |
Dr. med. D. Jungck |
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Dr. med. T. Flöter |
Dr. med. T. Nolte |
Dr. med. G. Müller-Schwefe |
Wir fordern die Abschaffung der Verordnung von
retardierten Opioiden auf Betäubungsmittelrezept!
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