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Die Zukunft der ambulanten Schmerztherapie |
| Schmerzkonferenzen spielen eine zentrale Rolle in der multidisziplinären Versorgung von chronisch Schmerzkranken und sind, da sie keine Fort- und Weiterbildung der Schmerztherapeuten sind, keinesfalls unentgeltlich durchzuführen. Auch die Bewertung der Ziffern der Schmerztherapievereinbarung bedürfen längst einer Anhebung. Es ist höchste Zeit, diese anerkannten und bewährten Instrumente der Schmerztherapeuten adäquat zu honorieren, fordert Dr. med. Thomas Nolte, Vizepräsident der DGS, Wiesbaden, in seinem Beitrag über die Zukunft der ambulanten Schmerztherapie. |
| Maßnahmen der Qualitätsverbesserung und das Einsparen von Kosten sind aktuell wesentliche Ziele der Verbesserung der medizinischen Versorgung. Insbesondere bei chronischen Erkrankungen sollen ab 2002 nach Vorstellungen des Gesundheitsministeriums Disease- Management-Programme für sieben Krankheiten entwickelt und umgesetzt werden. Elf Millionen Schmerzpatienten bleiben dabei allerdings unberücksichtigt! Dies ist umso bestürzender, als durch die jahrelange Vorarbeit der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. die Voraussetzungen für bundesweite Standards und Leitlinien in der Behandlung chronischer Schmerzen geschaffen worden sind. Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat diese Chance und Notwendigkeit zugleich erkannt und zum zentralen Thema seiner Initiative "Schmerzforum Baden-Württemberg" gemacht. Dabei spielen insbesondere interdisziplinäre Schmerzkonferenzen in der koordinierten multidisziplinären Therapieplanung bei chronischen Schmerzpatienten eine zentrale Rolle - und nicht als Instrument der Fort- und Weiterbildung von Ärzten/innen, wie uns bisher immer eingeredet wurde. |
| Allein im Jahr 2001 führt die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. bundesweit in den regionalen Schmerzzentren nahezu eintausend Schmerzkonferenzen, in denen in der Regel drei Patienten vorgestellt werden, unentgeltlich durch, und dies seit Jahren! Zeit zum Umdenken gab es lange genug, jetzt sollte im Sinne der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung Bewährtes anerkannt, weiterentwickelt und entsprechend honoriert werden. |
| Schmerzkonferenzen zur Patientenversorgung |
| Es besteht im Kreise der schmerztherapeutischen Fachgesellschaften wie auch Gesellschaftzelten Krankenkassen Konsens darüber, dass interdisziplinäre Schmerzkonferenzen ein Instrument der Patientenversorgung darstellen. Dadurch werden unter dem Gesichtspunkt eines bio-psycho-sozialen Krankheitsverständnisses alle Facetten einer drohenden oder schon eingetretenen Chronifizierung beleuchtet und als Ergebnis der Schmerzkonferenz in ein interdisziplinäres Behandlungskonzept eingebettet. Die Vorstellung von Schmerzkranken in interdisziplinären Schmerzkonferenzen trägt so zur Optimierung der Therapie bei, verhindert weitere Chronifizierung und verbessert nicht zuletzt die Lebensqualität der Betroffenen. |
| Durch die Vorgabe von Zeitfenstern wie auch vor invasiv-interventionellen Eingriffen eröffnet die Vorstellung eines Patienten in einer interdisziplinären Schmerzkonferenz einen therapeutisch weiterführenden Schritt zur Optimierung der Schmerztherapie, um die Chronifizierung im Status nascendi interdisziplinär, abgestuft und strukturiert abzuwenden oder bei bereits eingetretener Chronifizierung rückgängig zu machen. |
| Als Instrument der Patientenversorgung ist für die Ärzte, die als Moderatoren Schmerzkonferenzen durchführen, ähnlich wie in der Qualitätszirkelarbeit ein angemessenes Honorar vorzusehen, so dass der Aufwand für Einladungen, Organisation, Koordination der Abläufe wie Raumkosten damit abgegolten wird. Die Teilnehmer sollten ebenso die Konsultationsgebühr abrechnen können wie ihre in der Schmerzkonferenz erbrachten Leistungen - z.B. Untersuchung, Beratung. Darüber hinaus sollten der vorstellende Arzt wie auch mindestens drei Konsilarii für ihre Tätigkeit honoriert werden. |
Novellierung der Schmerztherapievereinbarung |
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| Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. hält eine Novellierung der Schmerztherapievereinbarung vom 01.07.1994 wie auch in der Neufassung vom 01.07.1997 in Anbetracht der sich ständig ändernden politischen und medizinischen Rahmenbedingungen für unverzichtbar. Eine Reihe neuer Gesichtspunkte ergeben sich aus der Auswertung der langjährigen Mitarbeit der Regionalleiter der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. in den bundesweiten Schmerztherapiekommissionen: | |
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Einführung einer leitliniengestützten Schmerztherapie im Sinne des "Disease-Managements" bei chronisch Schmerzkranken; die Ausarbeitung dieser Therapiestandards findet in Qualitätszirkeln statt, die für die Teilnehmer an der Schmerztherapievereinbarung viermal im Jahr verpflichtend sind. |
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Es besteht immer wieder Unklarheit über die Definition einer überwiegenden schmerztherapeutischen Tätigkeit: Nach den Definitionen der algesiologischen Fachgesellschaften kann ein Schmerztherapeut maximal 300 Schmerzpatienten pro Quartal pro Arzt bei einer vollzeitigen schmerztherapeutischen Tätigkeit behandeln. In einer ambulanten schmerztherapeutischen Einrichtung werden dann überwiegend Schmerzpatienten nach der Schmerztherapievereinbarung behandelt, wenn ein Arzt mit mehr als 50% seiner Arbeitszeit Schmerzkranke betreut. Bei mehr als 50% Schmerzpatienten kann maximal der entsprechend fehlende Prozentsatz an Patienten des Fachdurchschnittes des teilnehmenden Arztes zusätzlich behandelt werden. |
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Eine Wiedereinführung der psychosomatischen Grundversorgung als Basisinstrument schmerztherapeutischer Diagnostik und Therapie ist unverzichtbar, da für eine Therapieplanung nach bio-psycho-sozialen Gesichtspunkten eine psychologisch-psychosomatische Basisqualifikation unbedingt notwendig ist. |
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Weiterhin besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an mindestens 8 Schmerzkonferenzen pro Jahr, wobei die Anhebung der Teilnahmepflicht auf 12 Schmerzkonferenzen pro Jahr erstrebenswert ist. |
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| Nach 10 Jahren unveränderter Gebührensätze für die GZ 8450/8451 bei sinkenden Punktwerten und gestiegenen Anforderungen ist insbesondere unter den Gesichtspunkten des besonderen Aufwandes, der Verantwortung sowie der strikten Fallzahlbeschränkung im Sinne einer qualifizierten Schmerztherapie eine deutliche Anhebung des Honorars für die GZ 8450 bzw. GZ 8451 unverzichtbar. | |
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| Fazit |
| Interdisziplinäre Schmerzkonferenzen und die modifizierte Schmerztherapievereinbarung optimieren die medizinische Versorgung von chronischen Schmerzpatienten und schaffen die Möglichkeiten der koordinierten ambulanten Versorgung dieser betreuungs- und kostenintensiven Patienten im Sinne des Disease- Managements durch eine Vernetzung der bestehenden diagnostischen und therapeutischen Strukturen. |
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THOMAS NOLTE, Wiesbaden, nolte@dgschmerztherapie.de |