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EBM 2000 plus - Schmerztherapie

DGS Aktuell


Nähere Informationen zur

PRESSEMITTEILUNG

6. Dezember 2001

Kassenärztliche Bundesvereinigung

z. Hd. v. Herrn Dr. med. Andreas Köhler
Dezernat 3 - Gebührenordnung und Vergütung

Postfach 41
50865 Köln

07.12.2001
EBM 2000 plus - Schmerztherapie
Sehr geehrter Herr Kollege Köhler,
Iaus zahlreichen Gesprächen und Schriftwechseln ist Ihnen bekannt, dass das SCHMERZtherapeutische Kolloquium als größte europäische Schmerzfachgesellschaft seit vielen Jahren die Standards in der Schmerztherapie geprägt hat und über viele Jahre hinweg auch an der Entwicklung der Gebührenordnungswerke EBM und GOä maßgeblich mit ihrem Fachwissen beteiligt war. Im August 2000 hatten Sie mir als Antwort auf mein Schreiben vom 26.07.2000 zusichern lassen, das SCHMERZtherapeutische Kolloquium werde in die Weiterentwicklung des EBM mit seinem Fachwissen eingebunden und der zum damaligen Zeitpunkt kommunizierte Entwurf des EBM sei sehr vorläufig, die Weiterentwicklung würde in Zusammenarbeit mit unserer Fachgesellschaft erfolgen.
Mit Schreiben vom 20.11.2001 erhalte ich nun eine Einladung zu einer Sitzung der konzertierten Aktion mit den Berufsverbänden und freien Verbänden der Bundesrepublik Deutschland. Der mir inzwischen bekannt gewordene aktuelle Stand des EBM 2000 plus (stand 05. November 2001) ist allerdings, wie Sie wissen, völlig ohne Zutun unserer Fachgesellschaft entstanden. Die schon in unseren früheren Schreiben mitgeteilten Unzulänglichkeiten dieses EBM-Entwurfs sind hinsichtlich der Schmerztherapie weiterhin in diesem Entwurf enthalten oder sogar verschärft.
Nach dem hier niedergelegten Regelwerk besteht Schmerztherapie ausschließlich aus einer unspezifischen Anamneseerhebung, einer weiteren Ziffer für Differentialdiagnose und Therpieplanung sowie anästhesiologischen Blockadeleistungen bzw. dem Anlegen einer externen Medikamentenpumpe. Dies muß umso unverständlicher sein, als Sie aus Ihrem früheren Fachgebiet, der Anästhesie sehr gut wissen, dass Schmerztherapie nicht mit Anästhesie gleichzusetzen ist.
Die zahlreichen, von uns mehrfach vorgeschlagenen sinnvollen Ergänzungen finden sich in diesem Werk nicht wieder. Insbesondere fehlen sämtliche Betreuungsleistungen. Die Schulung von Patienten mit opioidpflichtigen Schmerzen ist ebenso wenig enthalten, wie die Austestung und Anleitung von transkutaner elektrischer Nervenstimmulation.
Unbegreiflich bleibt, wie in dem Kapitel Neurologie Betreuungsziffern in der häuslichen Umgebung (Nr. 1636 sowie Nr. 1637) enthalten sind, entsprechende Leistungen für die Betreuung schwer schmerzkranker Patienten jedoch völlig fehlen, wie auch entsprechende Leistungen für die Betreuung von moribunden Karzinompatienten oder alten palliativmedizinisch zu betreuenden Patienten.
Diese Leistungen ausschließlich als hausärztliche Domäne zu reservieren verhindert eine effektive Palliativmedizin, die ohne adäquate Schmerztherapie völlig undenkbar ist. Weitere wichtige Inhalte wie Analgetikaentzugsbehandlung, Austestung intrathekaler Pharmaka mit tagesstationärer Betreuung, Schmerzbewältigungsstrategien und entsprechende Gesprächsleistungen finden sich ebenfalls in dem Gebührenordnungsentwurf nicht.
Die Kurzfristigkeit der Einladung, die von Ihnen ohne detaillierte Inhalte des geplanten Entwurfes versandt worden ist, lässt den Eindruck entstehen, hier solle eine Alibiveranstaltung zum Abnicken durchgeführt werden und nicht wirklich Sachverstand für die einzelnen Themen eingebracht werden. Dies ist nach allen bisherigen Erfahrungen ja auch in dem großen Forum mit allen Fachverbänden gar nicht möglich.
Angesichts der Umbruchssituation im Gesundheitswesen glaube ich, sehr geehrter Herr Kollege Köhler, dass wir sinnvolle medizinische Versorgung, die auf ärztlichem Sachverstand beruht, nur werden erhalten können, wenn wir innerärztliche Solidarität und Konsens herstellen können. Das Ausgrenzen von Fachgesellschaften bei der Entstehung neuer Regelwerke ist diesem Ziele sicherlich nicht dienlich.
Ich appelliere nochmals dringend an Sie, die an Patienten orientierte notwendige Versorgung unter Einbeziehung der relevanten Fachgesellschaften und Berufsverbände zu gestalten, da anders die innerärztliche Solidarität nicht herzustellen oder zu erhalten sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Gerhard Müller-Schwefe
Präsident Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e. V.