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Brief an die kassenärztliche Bundesvereinbarung, die Krankenkassen und das Gesundheitsministerium vom 22.07.1996

DGS Aktuell


 
Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.
Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes
Deutsche Interdisziplinäre Vereinbarung für Schmerztherapie e. V.
 
22. Juli 1996

An den 1. Vorsitzenden
der Kassenärztliche Bundesvereinbarung
Herrn Dr. med. W. Schorre
Herbert-Lewin-Str. 3

50931 KÖLN
Auswirkungen der EBM - Teil-Budgetierungen für die Schmerztherapie

Sehr geehrter Herr Kollege Schorre!

Die beschlossenen Teilbudgetierungen gefährden die Existenz der ambulanten Schmerztherapie in algesiologisch ausgerichteten Praxen und damit den Sicherstellungs- und Versorgungsauftrag, der auch für chronisch Schmerzkranke gilt. Das Teilbudget "Gesprächsleistungen" trifft solche Praxen besonders, weil diese Leistungen mehr als die Hälfte der Tätigkeit ausmachen.
Da wegen des hohen persönlichen Aufwandes die Patientenzahl in Schmerzpraxen klein sein muß, aber bei praktisch jedem Patienten Gesprächsleistungen nötig sind, würde es das "Aus" für solche Praxen bedeuten, wenn hier die Teilbudgets angewandt würden. Unter solche Bedingungen wäre es nicht mehr möglich, chronisch Schmerzkranke angemessen zu versorgen.
Wir regen an, für Praxen von Kolleginnen und Kollegen, die von ihrer KV zur Teilnahme an "Vereinbarung über die ambulante Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten" ermächtigt sind, das Teilbudget "Gesprächsleistungen" nicht anzuwenden, um deren Fortbestand zu sichern. Wir können uns nicht vorstellen, daß KBV und Kassen den Untergang solcher Praxen und das Risiko der Förderung der Chronifizierung von Schmerzen in Kauf zu nehmen bereit sind,

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. T. Flöter,
Präsident des SCHMERZtherapeutischen Kolloquiums e. V.,
Roßmarkt 23, 60311 Frankfurt

Prof. Dr. M. Zimmermann,
Präsident der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e. V.,
Im Neuenheimer Feld 326, 69120 Heidelberg

Prof. Dr. D. Soyka,
Präsident der Deutschen interdisziplinären Gesellschaftigung für Schmerztherapie e. V.,
Universität Kiel, Niemannsweg 147, 24105 Kiel

Nachrichtlich:
Spitzenverbände der Krankenkassen
Bundesministerium für Gesundheit




Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.
Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes
Deutsche Interdisziplinäre Vereinbarung für Schmerztherapie e. V.

22. Juli 1996

An die
Spitzenverbände der Krankenkassen
und das
Bundesministerium für Gesundheit
Auswirkungen der EBM - Teil-Budgetierungen für die Schmerztherapie

Sehr geehrte Damen und Herren!

Namens und im Auftrag der algesiologischen Gesellschaftigungen übermittle ich Ihnen in Kopie unser heutiges Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinbarung.
Wir bitten Sie, Ihren Einfluß geltend zu machen, um die ambulante Schmerztherapie, wie sie sich in den bestehenden Praxen als sinnvoll und nützlich erwiesen hat, zu erhalten. Außerdem sind gemeinsame Bemühungen erforderlich, um die Versorgung von Schmerzkranken zu verbessern und in absehbarer Zeit sicherzustellen. Wie Sie sicher wissen, ist diese Versorgung nur zu einem geringen Teil gewährleistet.
Wir würden uns freuen, von Seiten der Krankenkassen und der Gesundheitspolitik in unserer Aufgabe Unterstützung zu erhalten.

Für weitere Auskünfte stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. T. Flöter,
Präsident
SCHMERZtherapeutischen Kolloquiums e. V.,
Roßmarkt 23,
60311 Frankfurt