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Schmerzliga: Patienten dürfen nicht die Verlierer neuer Leistungsverzeichnisse werden

DGS Aktuell


Presse-Mitteilung 11. März 2005

Schmerzliga: Patienten dürfen nicht die Verlierer neuer Leistungsverzeichnisse werden

(Frankfurt) Schon heute bekommen nur etwa 20 Prozent der Schmerzpatienten eine qualifizierte Versorgung. Dieser geringe Versorgungsgrad wird gegen Null sinken, wenn die neuen Leistungsverzeichnisse für gesetzlich Versicherte am 1. April unverändert in Kraft treten, fürchtet die Deutsche Schmerzliga. Rechtsgutachten im Auftrag der Patientenorganisation belegen, dass ab diesem Zeitpunkt Millionen von Patienten keine angemessene Therapie mehr bekommen. Die Patienten-organisation wartet derzeit auf Antworten von den Krankenkassen und der Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihre Fragen, wie die Versorgung ab dem 1. April sichergestellt werden soll.

Seit einigen Wochen häufen sich bei der Deutschen Schmerzliga die Anrufe besorgter Patientinnen und Patienten. Seitdem bekannt wurde, dass die qualifizierte Versorgung von Schmerzpatienten aufgrund neuer Regelungen ab dem 1. April massiv gefährdet ist, ist die Verunsicherung und Angst vieler Patienten groß. Geschieht nichts, werden sie allenfalls noch mit einer Minimalversorgung rechnen können. Darum hat die Deutsche Schmerzliga inzwischen tausende von Unterschriften gesammelt, die den Verantwortlichen übergeben werden.
»Die Schmerzpatienten sind die Verlierer in einem Tauziehen zwischen Funktionären. Trotz gegenteiliger Bekundungen der Verantwortlichen, sich für die Belange von Schmerzpatienten einzusetzen, verwandelte sich eine ursprünglich gute Idee im Gezerre der Interessengruppen und durch Fehler bei der Umsetzung in ihr genaues Gegenteil zum Schaden von Millionen Patienten”, kritisiert Dr. Marianne Koch, die Präsidentin der Deutschen Schmerzliga.

Die Idee war in der Tat vernünftig: Die qualifizierte Schmerzmedizin sollte in die Leistungsverzeichnisse für alle Kassenpatienten integriert werden und nicht mehr – so wie bislang – den Versicherten einiger Kassen vorbehalten bleiben.

Doch bei der Umsetzung dieser Idee haben Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung massive Fehler gemacht. So wird beispielsweise die schmerztherapeutische Behandlung auf zwei Jahre begrenzt. „Dies ist eine Diskriminierung der Schmerzpatienten“, erklärt Koch. In keinem anderen medizinischen Fachgebiet werde die Behandlung chronisch kranker Patienten durch Experten begrenzt. Niemand käme auf die Idee, einem Diabetespatienten die Therapie bei einem Diabetologen zu verweigern.

Hinzu kommt, dass wesentliche Leistungen der Schmerztherapeuten nicht in den Leistungsverzeichnissen enthalten sind. Ärzte bieten jedoch nur das an, was in diesen Verzeichnissen aufgeführt ist und von den Krankenkassen bezahlt wird. Wichtige diagnostische Maßnahmen, etwa der Einsatz von Schmerztagebüchern und Schmerzfragebögen fehlen in den neuen Leistungsverzeichnissen jedoch ebenso wie moderne Therapien: Strategien zur Schmerzbewältigung und Schmerzdistanzierung, Austestung und Einstellung starker Schmerzmittel, Entzugsbehandlung bei Fehlgebrauch von Analgetika oder Biofeedback.

Vor allem machen die Bedingungen der neuen Regelung es den Schmerztherapeuten unmöglich, weiterhin eine qualifizierte Therapie anbieten zu können. Da in diesen Regelungen aber andererseits definiert wurde, dass Patienten mit chronischen Schmerzen nur von qualifizierten Ärzten behandelt werden dürfen, bedeutet dies, dass kein anderer Arzt diese qualifizierte Schmerztherapie erbringen darf. Dies bedeutet: Ab 1. April wird es für schwerstkranke Menschen keine adäquate Behandlung geben – allenfalls eine Minimalversorgung, wie sie jeder Arzt erbringen kann.

»Durch massive Fehler bei der Umsetzung der neuen Regelungen wird nicht Versorgungsqualität geschaffen, sondern verhindert«, stellt Harry Kletzko, Vizepräsident der Deutschen Schmerzliga fest. Darum hat die Deutsche Schmerzliga sich mit ihren Fragen, wie es mit der Versorgung der Patienten ab April weitergehen soll, an die Verantwortlichen gewandt, die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Eine Antwort hat die Patientenorganisation noch nicht erhalten. »Wir stehen auch in Kontakt mit dem Bundesgesundheitsministerium und der Patientenbeauftragten der Bundesregierung«, berichtet Kletzko. Denn unverändert gilt: Patienten haben ein Recht auf eine sachgerechte Schmerztherapie.
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Mehr als 20.000 Anfragen. Wie groß die Not der Patienten und der Informationsbedarf ist, belegt die Jahresstatistik der Deutschen Schmerzliga. Briefkasten, Telefon, Fax und Mailbox in der Geschäftsstelle in Oberursel gleichen Seismographen: Im Jahr 2004 erhielt die Patientenorganisation über 20.000 Anfragen – das macht im Schnitt 80 Kontakte pro Tag.

Am häufigsten wird nach örtlich erreichbaren Schmerztherapeuten gefragt: sieben von zehn Ratsuchenden erkundigen sich nach kompetenten Spezialisten.

Über 115 Selbsthilfegruppen. Bundesweit arbeiten darüber hinaus inzwischen 115 Gruppen unter dem Dach der Patientenorganisation zusammen. Diese werden von der Geschäftsstelle beraten und auch finanziell unterstützt. Entsprechend steigen auch die Mitgliederzahlen: Mehr als 4200 Mitglieder engagieren sich inzwischen in der Selbsthilfeorganisation, die auch in internationalen Patienten-Netzwerken vertreten ist.

Kontakt:
Deutsche Schmerzliga e.V., Adenauerallee 18, 61440 Oberursel
Tel.: 0700 - 375 375 375 (werktags 9-12 Uhr) Fax: 0700 - 375 375 38
Mail: info@schmerzliga.de, www.schmerzliga.de


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