Gemeinsame Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.
Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V.
27. Februar 2006
Pressemeldung als PDF File
Chronischer Schmerz wird durch
internationale Diagnose-Klassifikation nicht erfasst
Ambulante Schmerztherapie durch neues Vergütungssystem weiterhin in
Gefahr
Das internationale Klassifikationssystem für Krankheiten (ICD-10) der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll Grundlage für Fallpauschalen in
der ambulanten ärztlichen Versorgung werden – ähnlich wie bei der
Vergütung von Krankenhausbehandlungen. Dies kann für Patienten mit
chronischen Schmerzen fatale Folgen haben: Der ICD-10 spiegelt derzeit
die unterschiedlichen Schweregrade der Schmerzkrankheit nicht wieder,
wie eine Untersuchung belegt. Es fehlt daher die Grundlage für
differenzierte Diagnosen und damit für entsprechende Fallpauschalen. Um
diesen Missstand zu beheben, plant die DRG-Kommission der Deutschen
Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS) unterstützt von der
Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) eine Eingabe beim
zuständigen Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und
Information (DIMDI).
Das kurz und international ICD-10 (International Classification of
Diseases) genannte Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation
dient der Verschlüsselung und systematischen Erfassung von Erkrankungen.
Es ist seit einigen Jahren Grundlage der Fallpauschalen in Kliniken. Nun
soll es auch Grundlage für die künftige Vergütung ambulanter Leistungen
werden.
Von den im ICD-10 verschlüsselten Krankheitsbeschreibungen wird der
jeweilige Therapiebedarf bei einer Erkrankung abgeleitet. Dabei wird
auch der Schweregrad (Morbidität) eines Leidens berücksichtigt, da dies
den Therapieaufwand erhöht. Der Therapiebedarf ist die Grundlage der
ärztlichen Vergütung: Diese feste Fallpauschale deckt alle Leistungen
ab, die der Arzt bei einer Erkrankung erbringt.
Studie belegt: Schweregrad der Schmerzerkrankung wird nicht
dargestellt.
Eine aktuelle Studie des Forums „Zukunft der Schmerztherapie“
der Grünenthal GmbH (Aachen) belegt nun die Defizite des ICD-10 für die
Schmerztherapie. An der Studie, die wissenschaftlich vom Institut für
Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) begleitet wurde, nahmen 45
Schmerztherapeuten teil, darunter Mitglieder der DGSS und der DGS sowie
des Hausärzteverbandes. Die Ärzte codierten bei über 1800
Schmerzpatienten die Schmerzdiagnose nach den jetzt gegebenen
Möglichkeiten des ICD-10. Danach prüften sie, ob die Einteilung nach
diesem Schlüssel den Chronifizierungs- und Schweregrad der
Schmerzkrankheit widerspiegelt. Resultat: „Mit dem derzeit gültigen
Schlüssel ist eine Aussage über den Schweregrad einer Schmerzkrankheit
nicht zu treffen“, erklärt DGS-Präsident Dr. Gerhard Müller-Schwefe. Die
Folge: Mit dem neuen, morbiditätsorientierten Vergütungssystem würde
sich die Diagnose und damit der Behandlungsbedarf schwer schmerzkranker
Patienten nicht mehr sauber abbilden lassen. „Für solche Patienten würde
im Codierungssystem die Diagnose fehlen“, folgert Professor Michael Zenz,
Präsident der DGSS. „Entsprechend würden auch die Fallpauschalen fehlen,
die erforderlichen therapeutischen Leistungen könnten von den Ärzten
nicht mehr abgerechnet und somit die Patienten auch nicht mehr behandelt
werden.“
Ziel: Definition eines neuen Codes
Aus diesem Grund wollen die schmerzmedizinischen Gesellschaften eine
Eingabe beim Institut für Medizinische Dokumentation und Information
machen, das für die deutsche Version des ICD-10 verantwortlich ist.
Benötigt wird die Definition eines neuen Codes, welcher die
Chronifizierung einer Schmerzkrankheit angemessen abbildet. „Chronischer
Schmerz ist eine bio-psycho-soziale Erkrankung – und das kommt in einer
ausschließlich körperlich orientierten Codierung nicht zum Ausdruck“, so
Zenz.
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