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Algesiologische Definitionen und Standards |
| Schmerztherapeutische Einrichtungen |
| sind Schmerzpraxen, Schmerzambulanzen, Schmerzabteilungen und Schmerzkrankenhäuser, die sich mit Prävention, Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzkrankheiten befassen und die diese Anforderungen erfüllen: |
| die fachlich verantwortlichen Leiter erfüllen die Qualifikationsanforderungen zum Algesiologen DGS / DGfA, es werden algesiologische Standards angewendet, es werden überwiegend Schmerzpatienten behandelt. |
| Schmerzkrankenhäuser |
| sind interdisziplinär arbeitende Einrichtungen, die ausschließlich Schmerzpatienten versorgen, in denen mindestens drei medizinische Gebiete, algesiologisch qualifizierte Psychologen und Physiotherapeuten zusammenarbeiten. |
| Schmerzkonferenzen / schmerztherapeutische Schmerzzentren |
| Wichtiges und unverzichtbares Organ der interdisziplinären Zusammenarbeit ist für jeden praktisch tätigen Schmerztherapeuten die Schmerzkonferenz / das schmerztherapeutische Kolloquium, eine regelmäßig tagende Konsiliarkonferenz, die primär der konkreten Patientenbehandlung dient und an der Ärzte der tangierten verschiedenen Fachgebiete, klinische Psychologen (auch für diese obligat, wenn sie psychologische Schmerztherapie betreiben) und Physiotherapeuten teilnehmen können. Eine solche, für alle interessierten Kollegen aus Praxis und Klinik offene Konferenz soll mindestens monatlich tagen. Hier werden besonders problematische Patienten vorgestellt; gemeinsam werden weitere diagnostische Maßnahmen und das therapeutische Vorgehen besprochen. |
| Ort, Daten und Uhrzeit dieser Konferenzen stehen fest, so daß sich Kolleginnen und Kollegen auf die regelmäßige Teilnahme einrichten können. Teilnehmer und Inhalte werden dokumentiert. |
| Qualitätszirkel |
| dienen der kollegialen Selbstkontrolle und Supervision bei der Umsetzung der algesiologischen Standards. Die Teilnahme an bestehenden oder noch zu gründenden Qualitätszirkeln wird dringend empfohlen. |
| Algesiologische Standards |
| Zuwendung und Zeit, Schmerzanamnese, Heranziehung verfügbarer Vorbefunde, Schmerzanalyse, standardisierte Schmerzfragebögen. |
| Patienten mit chronischen Schmerzen benötigen vor der Behandlung neben der Erhebung einer standardisierten Fragebogen-Schmerz-Anamnese einen erheblichen nicht-apparativen diagnostischen Aufwand. Vorbefunde sind meist in großer Zahl vorhanden. In schmerztherapeutischen Einrichtungen sollen Vorbefunde, Röntgenbilder (mit Befunden), Krankenhaus- und Kurberichte vom überweisenden Arzt und den mitbehandelnden Kollegen mit der Anmeldung des Patienten zur Verfügung gestellt werden. |
| Basis- und Regeldiagnostik |
| Sichtung und Wertung aller verfügbaren Vorbefunde, funktionelle Betrachtung der Röntgenbilder, eingehende körperliche (mit Einschluß neurologisch-orthopädisch-funktioneller) Untersuchung und eingehende psychologisch-psychiatrische und psychosoziale Exploration. |
| Behandlungskonzept |
| Patienten mit chronischen Schmerzen, sollten - entsprechend den vielfältigen Ursachen und perpetuierenden Faktoren ihrer Krankheit - mit einer Kombination sich ergänzender Verfahren behandelt werden, die sowohl köperliche, seelische als auch soziale Aspekte umfassen. |
| Sinnvolle Medikamente müssen häufig die Basis einer Dauerbehandlung bleiben. Bei vielen Patienten muß jedoch am Anfang der Behandlung ein Entzug von solchen Medikamenten stehen, die für die Chronifizierung der Schmerzkrankheit mitverantwortlich gemacht werden müssen. |
| Voraussetzung invasiver Verfahren ist die Beachtung der Sicherheitsvorkehrungen: Zwischenfallsprophylaxe und -therapie, geschultes Personal, intensivmedizinisches Monitoring, einsatzbereite Notfallmedikamente und einsatzbereites Reanimationsgerät. Für sicheren Heimtransport nach der Überwachung ist bei ambulanten Patienten zu sorgen. |
| Nach risikobehafteten Methoden (z. B. Psychopharmakainfusion, Regionalanästhesien, operative Verfahren) und bei akuter psychischer Dekompensation sind die Patienten nicht straßenverkehrsfähig. |
| Zur Verlaufs- und Erfolgskontrolle sind standardisierte Schmerzfragebögen, Schmerztagebücher und Verlaufs-dokumentations-Bögen einzusetzen. |
| Regelmäßige algesiologische Fortbildung ist für alle Algesiologen DGS / DGfA verbindlich. |
| Die Teilnahme an mindestens zwei speziellen schmerzbezogenen Fortbildungsveranstaltungen von insgesamt mindestens 30 Stunden muß durch Originalbescheinigungen nachgewiesen werden. Die monatliche Teilnahme an Schmerzkonferenzen ist obligatorisch und keine Fortbildung in diesem Sinne. |
| Praktische und organisatorische Bedingungen | ||
| Als Algesiologe DGS / DGfA kann ein Arzt nur unter adäquaten praktischen und organisatorischen Bedingungen tätig sein: | ||
| 1. | Räumlich: | |
| - Rollstuhlgerechte Ausstattung | ||
| - Ausreichend Überwachungs- und Liegeplätze | ||
| 2. | Apparativ (bei invasiven Verfahren verfahrens- und indikationsbezogen): | |
| - EKG- und Pulsmonitoring | ||
| - Defibrillator und Schrittmacher | ||
| - Intubations- und Beatmungsmöglichkeit | ||
| - Absaugmöglichkeit | ||
| 3. | Personell: | |
| - Qualifiziertes Personal, besonders zur Assistenz bei Durchführung von invasiven Verfahren und bei Reanimation | ||
| 4. | Dokumentation: | |
| - Verwendung von standardisierten Fragebögen zur Erhebung der Schmerzanamnese und zur Verlaufsdokumentation | ||
| 5. | Sprechstunden: | |
| - Verfügbarkeit für Schmerzpatienten an mindestens vier Tagen pro Woche für mindestens vier Stunden. | ||
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| Anforderungen an die algesiologischen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen |
| Ausgestaltung und Organisation der Veranstaltungen liegen im Verantwortungsbereich der veranstaltenden Gesellschaft. Bei Veranstaltungen, die "in Zusammenarbeit mit dem SCHMERZtherapeutischen Kolloquium - Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V." deklariert werden, werden die gemeinsamen nachstehenden Anforderungen angewandt; die Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann nur dann auf die interne Weiterbildung bzw. die kontinuierliche Weiterqualifizierung angerechnet werden. |
| 1. Detailliertes Programm |
| 2. Nähere Angaben über Person des Vortragenden |
| 3. Evaluation der Qualität nach der Veranstaltung |
| 4. Deklaration des Sponsorships, wenn Veranstaltungen nicht nur über Teilnehmergebühr finanziert werden. |
| Bei der Berechnung von Kreditstunden wird folgendermaßen verfahren: Eine Kreditstunde umfaßt 45 Minuten. Pausen von länger als 45 Minuten werden nicht angerechnet. Veranstaltungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, können nicht angerechnet werden. |