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Der Algesiologe DGS / DGfA |
| Die Anerkennung als Algesiologe DGS / DGfA kann auf Antrag nach einem Kolloquium durch die Kommission für Qualitätssicherung des SCHMERZtherapeutischen Kolloquiums - Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. erfolgen, wenn der Nachweis über die Weiterbildung nach den folgenden Richtlinien erbracht wurde: |
| 1. | Schmerztherapie kann von allen Ärzten sämtlicher klinischer Gebiete durchgeführt werden. Die Weiterbildung zum Algesiologen steht jedem klinisch tätigen Arzt offen. |
| 2. | Ärzte, die schwerpunktmäßig multifaktorielle Prävention, Diagnostik und Therapie komplizierter chronischer Schmerzsyndrome (im folgenden "Schmerztherapie" genannt) betreiben wollen, sollen bezüglich ihrer Weiterbildung folgende Kriterien erfüllen: |
| 2.1 | Nachweis einer mindestens 4-jährigen praktisch-ärztlichen Tätigkeit. |
| 2.2 | Diese 4 Jahre praktisch-ärztlicher Tätigkeit sollten sich vorzugsweise auf folgende Bereiche erstrecken: |
| - Allgemeinmedizin, |
| - Anästhesiologie, |
| - Chirurgie, |
| - Innere Medizin, |
| - Neurologie, |
| - Neurochirurgie, |
| - Orthopädie, |
| - Psychiatrie, Psychosomatik oder Psychotherapie |
| oder eine gleich lange Tätigkeit in einer von der Kommission für Qualitätssicherung DGS / DGfA anerkannten schmerztherapeutischen Einrichtung (Schmerzkrankenhaus, Schmerzabteilung, Schmerzambulanz, Schmerzpraxis) umfassen. |
| 3. | Folgende Tätigkeiten und Kurse sind insbesondere nachzuweisen: |
| 3.1 | Zwölf Monate praktische Tätigkeit in einer von der Kommission für Qualitätssicherung DGS / DGfA anerkannten schmerztherapeutischen Einrichtung (gemäß algesiologischer Definition), |
| 3.2 | Teilnahme an einem von der Kommission für Qualitätssicherung der DGS anerkannten Kurs über theoretische Grundlagen von Schmerz und Schmerztherapie von mindestens 80 Stunden, |
| 3.3 | Teilnahme an von der Kommission für Qualitätssicherung DGS / DGfA anerkannten praktischen Veranstaltungen über spezielle Untersuchungstechniken und Therapieverfahren bei verschiedenen Schmerzzuständen von insgesamt 200 Stunden Dauer, |
| 3.4 | regelmäßige Teilnahme an interdisziplinären, mindestens monatlich stattfindenden Schmerzkonferenzen / SchmerzSchmerzzentren (gemäß algesiologischer Definition) über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren. |
| 4. | Der Algesiologe DGS / DGfA kann als solcher nur tätig sein, wenn er |
| 4.1 | mindestens monatlich an regelmäßig stattfindenden Schmerzkonferenzen / SchmerzSchmerzzentren teilnimmt und |
| 4.2 | die medikamentöse Therapie, |
| 4.3 | die Entzugsbehandlung einschließlich der Untersuchung auf algogene und die Chronifizierung fördernde Substanzen |
| 4.4 | und mindestens 4 der folgenden Behandlungsverfahren incl. diagnostischer Vorbedingungen beherrscht und anwendet: |
| 4.4.1 | Diagnostische und therapeutische Lokal- und Leitungsanästhesie, |
| 4.4.2 | Rückenmarksnahe Opiatapplikation, |
| 4.4.3 | Stimulationstechniken (z. B. Akupunktur, TENS); |
| 4.4.4 | Manuelle Therapie, |
| 4.4.5 | Psychotherapie, |
| 4.4.6 | Operative Maßnahmen, Denervationsverfahren, |
| 4.4.7 | Physiotherapie. |
| 4.5 | Grundvoraussetzung für die Anwendung dieser Verfahren sind die vorherige Schmerzanamnese, Schmerzanalyse und Verlaufsdokumentation unter Verwendung von standardisierten Dokumentationsinstrumenten. |
| 5. | Regelmäßige algesiologische Fortbildung von mindestens 30 Stunden/Jahr bei verschiedenen Veranstaltungen ist jährlich zur Aufrechterhaltung der Qualifikation nachzuweisen - zusätzlich zu den Schmerzkonferenzen / SchmerzSchmerzzentren. |
| 6. | Mitgliedschaft im SCHMERZtherapeutischen Kolloquium - Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. |