| Präambel |
| Psychologische Verfahren der Schmerzdiagnostik und
Schmerztherapie haben sich in zahlreichen wissenschaftlich kontrollierten
Studien als effektiv erwiesen, so daß sie ihren festen Platz in der
Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen gefunden haben. Um den in
der Versorgung tätigen Psychologen eine zum Nutzen der von ihnen betreuten
Patienten qualifizierte Zusatzweiterbildung zu ermöglichen, wurde unter
Leitung von Prof. Basler folgende Richtlinie für die Zusatzweiterbildung
in psychologischer Schmerztherapie erarbeitet. |
| Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzustände
können nur interdisziplinär erfolgen. Aus diesem Grunde wird bereits
in der Weiterbildung eine enge Kooperation zwischen den an der
Schmerzbehandlung beteiligten Berufsgruppen angestrebt. |
| Die hier beschriebene Zusatzweiterbildung basiert auf den
Richtlinien für die Weiterbildung in Psychotherapie der Föderation
Deutscher Psychologenvereinigung, bzw. auf den Qualifikationskriterien für
die Durchführung von Psychotherapie entsprechend der Richtlinien des
Gesetzgebers. Sie kann erst nach Beendigung der Weiterbildung in Psychotherapie
abgeschlossen werden; aufgenommen werden kann sie jedoch bereits nach Erwerb
des Diploms in Psychologie und kann zeitlich parallel zur Weiterbildung in
Psychotherapie erfolgen. |
| Ziele der Zusatzweiterbildung |
| Die Zusatzweiterbildung soll Kenntnisse und Kompetenzen für
eine wissenschaftlich fundierte psychologische Diagnostik und Therapie bei
Patienten mit chronischen Schmerzkrankheiten vermitteln. Weiter soll sie die
Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation mit anderen
in der Versorgung tätigen Berufsgruppen (Ärzten, Physiotherapeuten,
Sozialarbeitern) fördern. Die Zusatzweiterbildung soll sich nicht auf
einzelne therapeutische Richtungen beschränken. |
| Struktur der Zusatzweiterbildung |
| Die Zusatzweiterbildung in psychologischer Schmerztherapie
umfaßt |
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- |
Kenntnisse über die medizinisch-physiologischen
Grundlagen des Schmerzes, insbesondere des chronischen Schmerzes, |
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- |
Kenntnisse über Wirkmechanismen psychotherapeutischer
Verfahren bei Patienten mit chronischen Schmerzen, |
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- |
Kenntnisse über psychologische Methoden der Diagnostik und
Therapie chronischer Schmerzzustände, |
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- |
Grundkenntnisse über medizinische diagnostische und
therapeutische Maßnahmen bei chronischen Schmerzzuständen
sowie: |
| 2. |
die praktisch klinische Tätigkeit in der
Versorgung von Schmerzpatienten. Diese Tätigkeit kann entweder durch
Mitarbeit in oder durch enge Kooperation mit Institutionen erfolgen, die in die
Versorgung von solchen Patienten eingebunden sind, deren Erkrankungsbild
ausschließlich durch chronische Schmerzen bestimmt ist oder bei deren
Erkrankung der Schmerz als Folge oder Begleiterscheinung eine wesentliche Rolle
spielt. In diesen Einrichtungen soll bereits ein zur Schmerztherapie
qualifizierter Psychologe tätig sein. Im Rahmen der Zusatzerweiterbildung
ist die regelmäßige Teilnahme an interdisziplinären
Schmerzkonferenzen erforderlich. |
| 3. |
die Durchführung und Dokumentation von
klinisch-psychologischer Diagnostik und Behandlung chronischer Schmerzpatienten
unter Supervision. |
| Inhalte der Zusatzweiterbildung |
| Folgende Inhalte sollen vermittelt werden: |
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Grundlagen der Diagnostik und Intervention bei
Schmerzzuständen: |
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anatomische Grundlagen des Schmerzes und des
Schmerzerlebens, |
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physiologische Grundlagen des Schmerzes und des
Schmerzerlebens, |
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biochemische Grundlagen des Schmerzes und des
Schmerzerlebens, |
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psychologische Grundlagen des Schmerzes |
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soziologische und interkulturelle Grundlagen des Schmerzes, |
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schmerzrelevante Erkrankungen, |
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medizinische Diagnostik und medizinische Interventionsverfahren
bei Schmerzen einschließlich Pharmakotherapie des Schmerzes,
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Physiotherapie des Schmerzes. |
| Psychologische Schmerzdiagnostik unter Berücksichtigung
personeninterner und personenexterner Einflußfaktoren |
| Insbesondere Verfahren zur Selbstbeobachtung schmerzrelevanten
Verhaltens und Erlebens, schmerzanamnestische und biographische Verfahren
(Interviev), Fragebögen zur Erfassung subjektiver Schmerz- und
Krankheitsüberzeugungen, quantitative und qualitative Verfahren zur
Schmerzmessung, Fragebögen und Beobachtungsverfahren zum Ausmaß der
Beeiträchtigung durch Schmerzen, Befindensmessung, psychophysiologische
Meßmethoden usw., und Verfahren zur Anwendung bei Bezugspersonen des
Patienten. |
| Psychologische Interventionsverfahren |
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Geeignet für die Zusatzweiterbildung sind
wissenschaftlich evaluierte Verfahren, die nachweislich folgende Ziele
erreichen: |
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Sie sollten zu einer Dämpfung schmerzbedingter
physiologischer Hyperaktivierung beitragen. Geeignet sind autosuggestive und
heterosuggestive Verfahren sowie Kombinationen derselben auch unter Einsatz
technischer Hilfsmittel. |
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Sie sollen die Aufmerksamkeitslenkung beeinflussen. Hierzu
gehören z.B. Übungen zur Schmerzfokussierung und
Schmerzdefokussierung, imaginantive Übungen und hypnotische
Verfahren. |
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Sie sollen zur Veränderung schmerz- und
streßrelevanter Kognition führen. Hierzu gehören u.a. Verfahren
zur Schmerzimmunisierung und kognitiven Umstrukturierung, suggestive Verfahren,
Verfahren zur Förderung von Kontrollüberzeugungen und positiven
Kognitionen. |
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Sie sollen zur Förderung des emotionalen Wohlbefindens und
der positiven Bewältigungsstrategien der Patienten beitragen. Hierzu
gehören die emotionale Stützung bei chronischen Schmerzleiden, bei
Angst, Depression, Hilflosigkeit und Hoffnungslosigkeit sowie Hilfen bei der
Bewältigung lebensbedrohender Krankheiten, die mit Schmerz einhergehen
(z.B. durch klientenzentrierte Gesprächsführung),
Selbstsicherheitstraining, kognitive Umstrukturierung usw.. |
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Sie sollen zur Verarbeitung schmerzrelevanter intrapsychischer
Konflikte und dadurch ausgelöster Ängste, Selbstsicherheits- und
Selbstwertprobleme beitragen. Ebenso sollen sie der Verarbeitung von Konflikten
dienen, die durch äußere Bedingungen wie Partnerschaftsprobleme,
Überlastung am Arbeitsplatz usw. beeinflußt werden. |
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Sie sollen schmerzinkompatibles Verhalten fördern,
Aktivitäten aufbauen und ein ausgewogenes Verhältnis von
Aktivität und Regeneration ermöglichen. |
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die der Verarbeitung des durch Lernmechanismen und
intrapsychische Konflikte entstandenen oder aufrechterhaltenen
Schmerzverhaltens dienen, |
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die Aktivitäten fördern und den Patienten bei einem
trotz der Behinderung ausgefüllten und aktiven Leben
unterstützen, |
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die zur Rehabilitation motivieren und der Integration eines
veränderten Körperbildes in das SelbDGSonzept des Patienten
dienen, |
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die Kompetenzen vermitteln und schmerzverstärkende
Handlungen in der sozialen Umwelt beeinflussen, |
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die Hilfen bei der Schmerzmittelreduktion einschließlich
Entzugsbehandlung vermitteln, |
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die ergotherapeutische Verfahren berücksichtigen, |
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die die Fähigkeit der Patienten zur Selbsthilfe
fördern. |
| Unerwünschte Nebenwirkungen und Grenzen medizinischer und
psychologischer Interventionsverfahren |
| Hierzu zählen z. B. unerwünschte Wirkungen einer
Schmerzmitteltherapie (Medikamentenabusus, Verstärkung und Chronifizierung
von Kopfschmerzen) oder Dekompensation bei der Psychotherapie bzw. mangelnde
Motivation zur Mitarbeit. |
| Organisation der Zusatzweiterbildung |
| Zur Zusatzweiterbildung zugelassen werden Diplom-Psychologen. Die
für die Arbeit des psychologischen Schmerztherapeuten erforderlichen
Kenntnisse können von allen Institutionen vermittelt werden, die ein
qualifiziertes Angebot gewährleisten. In Zweifelsfällen entscheidet
die Kommission für Qualitätssicherung der DGS / DGfA. |
| Es soll eine enge Kooperation mit den Einrichtungen der
Universität stattfinden, die eine Ausbildung in den Fächern Klinische
bzw. Medizinische Psychologie, Psychosomatik und Psychotherapie
durchführen. |
| Die notwendigen Kenntnisse können nur in solchen
Einrichtungen erworben werden, die in die Versorgung von Patienten mit
chronischen Schmerzen einbezogen sind und die diese Richtlinien anerkennen. In
diesen Institutionen sollten von der Kommission für
Qualitätssicherung der DGS / DGfA anerkannte ärtzliche oder
psychologische Schmerztherapeuten mitarbeiten. |
| Theoretische Kenntnisse können bereits vor der praktischen
Tätigkeit erworben werden. |
| Der erfolgreiche Abschluß der
Zusatzweiterbildung in psychologischer Schmerztherapie wird von der
Weiterbildungskommission bescheinigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt
werden: |
| 1. |
Nachweis über den erfolgreichen Abschluß
der Weiterbildung in Psychotherapie entsprechend der jeweils gültigen
Richtlinien der Fachverbände, bzw. des Gesetzgebers. Für die
Übergangszeit können auch andere vergleichbare Therapieausbildungen
anerkannt werden. Im Zweifelsfalle entscheidet die Kommission für
Qualitätssicherung der DGS / DGfA. |
| 2. |
Nachweis über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Rahmen
der Zusatzweiterbildung in psychologischer Schmerztherapie in einem Umfang von
150 h. |
| 3. |
Dokumentation von 10 klinisch-psycholgischen Fällen mit
unterschiedlicher Schmerzsymptomatik (von denen 2 Fälle
ausschließlich Diagnostik betreffen können) unter Fachsupervision
oder kollegialer Supervision. Die in diesem Rahmen erbrachte Fachsupervision
kann auf die Supervision im Rahmen der klinisch-psychologischer Tätigkeit
(s. 5) angerechnet werden. Maximal 3 Fallbeschreibungen können ersetzt
werden durch die Dokumentation von 3 Gruppenbehandlungen. |
| 4. |
Nachweis über die regelmäßige Mitarbeit in einer
interdisziplinären Schmerzkonferenz über einen Zeitraum von
mindestens 2 Jahren mit einer Frequenz von mindestens 1 mal pro Monat sowie
über die mindestens einjährige Mitarbeit in oder die enge Kooperation
mit einer von der Kommission für Qualitätssicherung der DGS
anerkannten schmerztherapeutischen Einrichtung. |
| 5. |
Nachweis über mindestens 50 h Supervision im Rahmen
klinisch-psychologischer Tätigkeit mit Schmerzpatienten. Supervisoren
müssen folgende Qualifikation aufweisen: |
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- |
Abschluß der Zusatzweiterbildung in
psychologischer Schmerztherapie entsprechend der Richtlinien der DGS und |
|
- |
praktisch-klinische Tätigkeit von mindestens fünf
Jahren. |
| 6. |
Teilnahme an einem Kolloquium der Kommission für
Qualitätssicherung der DGS, das sich auf die eigene praktische
schmerztherapeutische Arbeit und deren wissenschaftliche Begründung
konzentriert. |
| 7. |
Mitgliedschaft im SCHMERZtherapeutischen Kolloquium - Deutsche
Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. |
| Mit dem Aushändigen der
Bescheinigung verpflichtet sich die Person dazu, |
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- |
regelmäßig interdisziplinäre
Schmerzkonferenzen/Schmerzkollquien mindestens einmal monatlich zu
besuchen, |
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- |
sich ständig auch weiterhin interdisziplinär in einem
Umfang von mindestens 30 Stunden pro Jahr fortzubilden
zusätzlich zur Teilnahme an
Schmerzkonferenzen/SchmerzSchmerzzentren, |
|
- |
praktisch-klinische Tätigkeit in der Versorgung von
Schmerzpatienten auszuführen und sich hierbei einer fortlaufenden
standardisierten Dokumentation zu bedienen. |
| Näheres regeln
Durchführungsbestimmungen. |
| Übergangsregelung |
| Die Kommission für Qualitätssicherung der DGS / DGfA
kann im Einzelfall Abweichungen im Sinne von zeitlich begrenzten
übergangsregelungen für bereits in der Schmerztherapie tätige
Psychologen zulassen. |