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Der psychologische Schmerztherapeut DGS / DGfA

DGS Aktuell


Präambel
Psychologische Verfahren der Schmerzdiagnostik und Schmerztherapie haben sich in zahlreichen wissenschaftlich kontrollierten Studien als effektiv erwiesen, so daß sie ihren festen Platz in der Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen gefunden haben. Um den in der Versorgung tätigen Psychologen eine zum Nutzen der von ihnen betreuten Patienten qualifizierte Zusatzweiterbildung zu ermöglichen, wurde unter Leitung von Prof. Basler folgende Richtlinie für die Zusatzweiterbildung in psychologischer Schmerztherapie erarbeitet.
Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzustände können nur interdisziplinär erfolgen. Aus diesem Grunde wird bereits in der Weiterbildung eine enge Kooperation zwischen den an der Schmerzbehandlung beteiligten Berufsgruppen angestrebt.
Die hier beschriebene Zusatzweiterbildung basiert auf den Richtlinien für die Weiterbildung in Psychotherapie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigung, bzw. auf den Qualifikationskriterien für die Durchführung von Psychotherapie entsprechend der Richtlinien des Gesetzgebers. Sie kann erst nach Beendigung der Weiterbildung in Psychotherapie abgeschlossen werden; aufgenommen werden kann sie jedoch bereits nach Erwerb des Diploms in Psychologie und kann zeitlich parallel zur Weiterbildung in Psychotherapie erfolgen.
Ziele der Zusatzweiterbildung
Die Zusatzweiterbildung soll Kenntnisse und Kompetenzen für eine wissenschaftlich fundierte psychologische Diagnostik und Therapie bei Patienten mit chronischen Schmerzkrankheiten vermitteln. Weiter soll sie die Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation mit anderen in der Versorgung tätigen Berufsgruppen (Ärzten, Physiotherapeuten, Sozialarbeitern) fördern. Die Zusatzweiterbildung soll sich nicht auf einzelne therapeutische Richtungen beschränken.
Struktur der Zusatzweiterbildung
Die Zusatzweiterbildung in psychologischer Schmerztherapie umfaßt
1. den Erwerb von Kenntnissen
- Kenntnisse über die medizinisch-physiologischen Grundlagen des Schmerzes, insbesondere des chronischen Schmerzes,
- Kenntnisse über Wirkmechanismen psychotherapeutischer Verfahren bei Patienten mit chronischen Schmerzen,
- Kenntnisse über psychologische Methoden der Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzzustände,
- Grundkenntnisse über medizinische diagnostische und therapeutische Maßnahmen bei chronischen Schmerzzuständen sowie:
2. die praktisch klinische Tätigkeit in der Versorgung von Schmerzpatienten. Diese Tätigkeit kann entweder durch Mitarbeit in oder durch enge Kooperation mit Institutionen erfolgen, die in die Versorgung von solchen Patienten eingebunden sind, deren Erkrankungsbild ausschließlich durch chronische Schmerzen bestimmt ist oder bei deren Erkrankung der Schmerz als Folge oder Begleiterscheinung eine wesentliche Rolle spielt. In diesen Einrichtungen soll bereits ein zur Schmerztherapie qualifizierter Psychologe tätig sein. Im Rahmen der Zusatzerweiterbildung ist die regelmäßige Teilnahme an interdisziplinären Schmerzkonferenzen erforderlich.
3. die Durchführung und Dokumentation von klinisch-psychologischer Diagnostik und Behandlung chronischer Schmerzpatienten unter Supervision.
Inhalte der Zusatzweiterbildung
Folgende Inhalte sollen vermittelt werden:
Grundlagen der Diagnostik und Intervention bei Schmerzzuständen:
anatomische Grundlagen des Schmerzes und des Schmerzerlebens,
physiologische Grundlagen des Schmerzes und des Schmerzerlebens,
biochemische Grundlagen des Schmerzes und des Schmerzerlebens,
psychologische Grundlagen des Schmerzes
soziologische und interkulturelle Grundlagen des Schmerzes,
schmerzrelevante Erkrankungen,
medizinische Diagnostik und medizinische Interventionsverfahren bei Schmerzen einschließlich Pharmakotherapie des Schmerzes,
Physiotherapie des Schmerzes.
Psychologische Schmerzdiagnostik unter Berücksichtigung personeninterner und personenexterner Einflußfaktoren
Insbesondere Verfahren zur Selbstbeobachtung schmerzrelevanten Verhaltens und Erlebens, schmerzanamnestische und biographische Verfahren (Interviev), Fragebögen zur Erfassung subjektiver Schmerz- und Krankheitsüberzeugungen, quantitative und qualitative Verfahren zur Schmerzmessung, Fragebögen und Beobachtungsverfahren zum Ausmaß der Beeiträchtigung durch Schmerzen, Befindensmessung, psychophysiologische Meßmethoden usw., und Verfahren zur Anwendung bei Bezugspersonen des Patienten.
Psychologische Interventionsverfahren
Geeignet für die Zusatzweiterbildung sind wissenschaftlich evaluierte Verfahren, die nachweislich folgende Ziele erreichen:
Sie sollten zu einer Dämpfung schmerzbedingter physiologischer Hyperaktivierung beitragen. Geeignet sind autosuggestive und heterosuggestive Verfahren sowie Kombinationen derselben auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel.
Sie sollen die Aufmerksamkeitslenkung beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Übungen zur Schmerzfokussierung und Schmerzdefokussierung, imaginantive Übungen und hypnotische Verfahren.
Sie sollen zur Veränderung schmerz- und streßrelevanter Kognition führen. Hierzu gehören u.a. Verfahren zur Schmerzimmunisierung und kognitiven Umstrukturierung, suggestive Verfahren, Verfahren zur Förderung von Kontrollüberzeugungen und positiven Kognitionen.
Sie sollen zur Förderung des emotionalen Wohlbefindens und der positiven Bewältigungsstrategien der Patienten beitragen. Hierzu gehören die emotionale Stützung bei chronischen Schmerzleiden, bei Angst, Depression, Hilflosigkeit und Hoffnungslosigkeit sowie Hilfen bei der Bewältigung lebensbedrohender Krankheiten, die mit Schmerz einhergehen (z.B. durch klientenzentrierte Gesprächsführung), Selbstsicherheitstraining, kognitive Umstrukturierung usw..
Sie sollen zur Verarbeitung schmerzrelevanter intrapsychischer Konflikte und dadurch ausgelöster Ängste, Selbstsicherheits- und Selbstwertprobleme beitragen. Ebenso sollen sie der Verarbeitung von Konflikten dienen, die durch äußere Bedingungen wie Partnerschaftsprobleme, Überlastung am Arbeitsplatz usw. beeinflußt werden.
Sie sollen schmerzinkompatibles Verhalten fördern, Aktivitäten aufbauen und ein ausgewogenes Verhältnis von Aktivität und Regeneration ermöglichen.
Hierunter sind alle Ansätze zu fassen,
die der Verarbeitung des durch Lernmechanismen und intrapsychische Konflikte entstandenen oder aufrechterhaltenen Schmerzverhaltens dienen,
die Aktivitäten fördern und den Patienten bei einem trotz der Behinderung ausgefüllten und aktiven Leben unterstützen,
die zur Rehabilitation motivieren und der Integration eines veränderten Körperbildes in das SelbDGSonzept des Patienten dienen,
die Kompetenzen vermitteln und schmerzverstärkende Handlungen in der sozialen Umwelt beeinflussen,
die Hilfen bei der Schmerzmittelreduktion einschließlich Entzugsbehandlung vermitteln,
die ergotherapeutische Verfahren berücksichtigen,
die die Fähigkeit der Patienten zur Selbsthilfe fördern.
Unerwünschte Nebenwirkungen und Grenzen medizinischer und psychologischer Interventionsverfahren
Hierzu zählen z. B. unerwünschte Wirkungen einer Schmerzmitteltherapie (Medikamentenabusus, Verstärkung und Chronifizierung von Kopfschmerzen) oder Dekompensation bei der Psychotherapie bzw. mangelnde Motivation zur Mitarbeit.
Organisation der Zusatzweiterbildung
Zur Zusatzweiterbildung zugelassen werden Diplom-Psychologen. Die für die Arbeit des psychologischen Schmerztherapeuten erforderlichen Kenntnisse können von allen Institutionen vermittelt werden, die ein qualifiziertes Angebot gewährleisten. In Zweifelsfällen entscheidet die Kommission für Qualitätssicherung der DGS / DGfA.
Es soll eine enge Kooperation mit den Einrichtungen der Universität stattfinden, die eine Ausbildung in den Fächern Klinische bzw. Medizinische Psychologie, Psychosomatik und Psychotherapie durchführen.
Die notwendigen Kenntnisse können nur in solchen Einrichtungen erworben werden, die in die Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen einbezogen sind und die diese Richtlinien anerkennen. In diesen Institutionen sollten von der Kommission für Qualitätssicherung der DGS / DGfA anerkannte ärtzliche oder psychologische Schmerztherapeuten mitarbeiten.
Theoretische Kenntnisse können bereits vor der praktischen Tätigkeit erworben werden.
Der erfolgreiche Abschluß der Zusatzweiterbildung in psychologischer Schmerztherapie wird von der Weiterbildungskommission bescheinigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
1. Nachweis über den erfolgreichen Abschluß der Weiterbildung in Psychotherapie entsprechend der jeweils gültigen Richtlinien der Fachverbände, bzw. des Gesetzgebers. Für die Übergangszeit können auch andere vergleichbare Therapieausbildungen anerkannt werden. Im Zweifelsfalle entscheidet die Kommission für Qualitätssicherung der DGS / DGfA.
2. Nachweis über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Rahmen der Zusatzweiterbildung in psychologischer Schmerztherapie in einem Umfang von 150 h.
3. Dokumentation von 10 klinisch-psycholgischen Fällen mit unterschiedlicher Schmerzsymptomatik (von denen 2 Fälle ausschließlich Diagnostik betreffen können) unter Fachsupervision oder kollegialer Supervision. Die in diesem Rahmen erbrachte Fachsupervision kann auf die Supervision im Rahmen der klinisch-psychologischer Tätigkeit (s. 5) angerechnet werden. Maximal 3 Fallbeschreibungen können ersetzt werden durch die Dokumentation von 3 Gruppenbehandlungen.
4. Nachweis über die regelmäßige Mitarbeit in einer interdisziplinären Schmerzkonferenz über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren mit einer Frequenz von mindestens 1 mal pro Monat sowie über die mindestens einjährige Mitarbeit in oder die enge Kooperation mit einer von der Kommission für Qualitätssicherung der DGS anerkannten schmerztherapeutischen Einrichtung.
5. Nachweis über mindestens 50 h Supervision im Rahmen klinisch-psychologischer Tätigkeit mit Schmerzpatienten. Supervisoren müssen folgende Qualifikation aufweisen:
- Abschluß der Zusatzweiterbildung in psychologischer Schmerztherapie entsprechend der Richtlinien der DGS und
- praktisch-klinische Tätigkeit von mindestens fünf Jahren.
6. Teilnahme an einem Kolloquium der Kommission für Qualitätssicherung der DGS, das sich auf die eigene praktische schmerztherapeutische Arbeit und deren wissenschaftliche Begründung konzentriert.
7. Mitgliedschaft im SCHMERZtherapeutischen Kolloquium - Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.
Mit dem Aushändigen der Bescheinigung verpflichtet sich die Person dazu,
- regelmäßig interdisziplinäre Schmerzkonferenzen/Schmerzkollquien mindestens einmal monatlich zu besuchen,
- sich ständig auch weiterhin interdisziplinär in einem Umfang von  mindestens 30 Stunden pro Jahr fortzubilden zusätzlich zur Teilnahme an Schmerzkonferenzen/SchmerzSchmerzzentren,
- praktisch-klinische Tätigkeit in der Versorgung von Schmerzpatienten auszuführen und sich hierbei einer fortlaufenden standardisierten Dokumentation zu bedienen.
Näheres regeln Durchführungsbestimmungen.
Übergangsregelung
Die Kommission für Qualitätssicherung der DGS / DGfA kann im Einzelfall Abweichungen im Sinne von zeitlich begrenzten übergangsregelungen für bereits in der Schmerztherapie tätige Psychologen zulassen.