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Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie

DGS Aktuell


Empfohlen zur Übernahme durch die Landesärztekammern
Definition:
Die Spezielle Schmerztherapie umfaßt die gebietsbezogene Diagnostik und Therapie chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbständigen Krankheitswert erlangt hat.
(Muster-) Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie der Bundesärztekammer
Nachweis folgender Weiterbildungsinhalte und Richtzahlen:
Erhebung einer standardisierten Schmerzanamnese einschließlich der Auswertung von Fremdbefunden bei 100 Patienten
Durchführung der Schmerzanalyse einschließlich der gebietsbezogenen differentialdiagnostischen Abklärung der Schmerzkrankheiten bei 100 Patienten
eingehende Beratung und gemeinsame Festlegung der Therapieziele bei 100 Patienten
Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften Therapieplanes einschließlich der zur Umsetzung des Therapieplanes erforderlichen interdisziplinären Koordination der Ärzte und sonstigen am Therapieplan zu beteiligenden Personen und Einrichtungen bei 50 Patienten
Standardisierte Dokumentation des schmerztherapeutischen Behandlungsverlaufes bei 50 Patienten
medikamentöse Therapie über Kurzzeit-, Langzeit- und als Dauertherapie sowie in der terminalen Behandlungsphase bei jeweils 25 Patienten
selbständig durchgeführter gebietsbezogener Einsatz schmerztherapeutischer Verfahren für Gebiete mit konservativen Weiterbildungsinhalten:
- Entzugsbehandlung bei Medikamentenabhängigkeit bei 20 Patienten
- spezifische Pharmakotherapie bei 50 Patienten
- spezifische psychosomatische und übende verfahren bei 25 Patienten
- diagnostische und therapeutische Lokal- und Leitungsanästhesie bei 200 Patienten
- Stimulationstechniken, z. B. TENS bei 50 Patienten
- spezifische Verfahren der manuellen Diagnostik und physikalischen Therapie bei 50 Patienten
selbständig durchgeführter gebietsbezogener Einsatz schmerztherapeutischer Verfahren für Gebiete mit operativen Weiterbildungsinhalten:
- spezifische Pharmakotherapie bei 50 Patienten
- diagnostische und therapeutische Lokal- und Leitungsanästhesie bei 200 Patienten
- Stimulationstechniken, z. B. TENS bei 50 Patienten
- Denervationsverfahren und/oder augmentative Verfahren (z. B. Neurolyse, zentrale Stimulation) bei 20 Patienten
- spezifische Verfahren der manuellen Diagnostik und physikalischen Therapie bei 50 Patienten
selbständig durchgeführter gebietsbezogener Einsatz schmerztherapeutischer Verfahren für Gebiete mit konservativ-interventionellen Weiterbildungsinhalten:
- spezifische Pharmakotherapie bei 50 Patienten
- diagnostische und therapeutische Lokal- und Leitungsanästhesie bei 200 Patienten
- Stimulationstechniken, z. B. TENS bei 50 Patienten
- Plexus- und rückenmarksnahe Analgesien bei 50 Patienten
- Sympathikusblockaden bei 50 Patienten
- spezifische Verfahren der manuellen Diagnostik und physikalischen Therapie bei 50 Patienten
Für die gebietsbezogene allgemeine Schmerztherapie sollten Ärzte, bei denen die Schmerztherapie nicht Teil ihrer Weiterbildung war, 240 Ausbildungsstunden nach den Richtlinien DGS/DGfA erfüllen.