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Qualifikation "Schwerpunkt Palliativmedizin DGS - DGS / DGfA" |
| Das Schmerztherapeutische Kolloquium - Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. hat zur Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung die Qualifikation "Schwerpunkt Palliativmedizin" eingeführt. |
| Diese Basisqualifikation stellt eine fachgesellschaftsinterne Weiterbildung dar, die von den Landesärztekammern und Kassenärztlichen Gesellschaftigungen noch nicht anerkannt wird, und nach erfolgreicher mündlicher Abschlussprüfung zugesprochen wird. |
| Die ärztliche palliativmedizinische Kompetenz sollte belegt sein durch den Nachweis: | |
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eines Palliativ-Care-Kurses über 40 Stunden nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin |
| einer Hospitation über zwei Wochen auf einer Palliativstation oder einem Hospiz. Die ärztliche Leitung verfügt über die von den Ärztekammern vergebene Zusatzweiterbildung "Palliativmedizin" | |
| der Qualifikation "psychosomatische Grundversorgung" | |
| der regelmäßigen Fortbildung mit dem Nachweis von 20 Kreditstunden pro Jahr | |
| Die pflegerische palliativmedizinische Kompetenz sollte belegt sein durch den Nachweis: | |
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eines Palliativ-Care-Kurses über 160 Stunden nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin |
| der regelmäßigen Fortbildung mit dem Nachweis von 20 Kreditstunden pro Jahr | |