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Der Opioidausweis

DGS Aktuell


Kommen mit Opioiden versorgte Patienten in die Hand von nicht analgetisch geschulten Kollegen (zum Beispiel nach Unfällen oder bei unvorhergesehenen Akuterkrankungen im Urlaub etc.), droht leider nur allzu oft eine wohlgemeinte "Entzugsbehandlung", die den algesiologischen Therapieerfolg über Nacht zunichte macht.
Um Patienten vor derartigen Pseudoentzügen zu schützen, wird vom DGS empfohlen, die Kranken neben der schriftlichen Einnahmeanordnung mit einem Opioidausweis zu versorgen, den die Patienten in ihrer Brieftasche mit sich führen. Mit diesem Ausweis werden mitbehandelnde Ärzte darüber informiert, daß die Betroffenen Opioide benötigen und in welcher Dosierung sie verabreicht werden müssen. Erfahrungen von Schmerzspezialisten belegen, daß andere Ärzte aufgrund des Ausweises die Opioid-Therapie kaum noch verändern.
Darum bietet das SCHMERZtherapeutische Kolloquium den Opioid-Ausweis bundesweit als Service-Leistung an.

Er kann bei der Geschäftsstelle der DGS angefordert werden.
Adenaueralle 18,
61440 Oberursel,
Telefon: (0 61 71) 28 60 60
Telefax (0 61 71) 28 60 69
schmerzenOnline Bestellung des Opioid-Ausweises