|
Die
standardisierte Dokumentation für die Algesiologie
|
| Für eine qualifizierte algesiologische
Tätigkeit, für Therapieevaluation und zur Verständigung der
Algesiologen untereinander, ist es essentiell, für Anamnese und Verlauf
standardisierte und vergleichbare Dokumentationsinstrumente zu benutzen.
Für die verbandsinterne Anerkennung zum Algesiologen DGS, die Teilnahme an
der Schmerztherapievereinbarung und für die Zusatzbezeichnung Spezielle
Schmerztherapie ist die Benutzung einer standardisierten Dokumentation
Grundvoraussetzung. Die vom DGS entwickelte standardisierte Dokumentation
für die Algesiologie ist wissenschaftlich evaluiert und findet seit Jahren
breite Anerkennung. |
|
Die
drei Gesellschaften sind sich einig, daß auch für diejenigen
Kolleginnen und Kollegen, die nicht die Zusatzbezeichnung Spezielle
Schmerztherapie erwerben möchten, ein Nachweis ihrer
schmerztherapeutischen Qualifikation möglich sein soll und eine
adäquate, qualitätsgebundene Honorierung anzustreben ist. |
 |
Der Fragebogen strukturiert
das Erstgespräch, gibt wichtige Vorinformationen über die
Schmerzanamnese und er läßt eine erste Beurteilung zu über
Schmerztoleranz und psychische Verarbeitung des Schmerzes. |
 |
Das Tagebuch enthält
sieben Blätter für eine Woche, die auch einzeln verwendbar sind. |
 |
Das Verlaufsprotokoll dient
zur übersichtlichen Therapiedokumentation und zur Verlaufskontrolle. Hier
werden die Werte aus Anamnese und Tagebuch und die wichtigsten Daten des
Verlaufs notiert. |
Die standardisierte
Dokumentation für die Algesiologie kann bei der Geschäftsstelle des
SCHMERZtherapeutischen Kolloquiums e.V.
telefonisch (0 61 71)
28 60 60oder per Fax (0 61 71) 28 60 69bestellt werden. |
Online Bestellung der standardisierten
Dokumentation |
 |
 |