Mit einem Klick auf diesen Button gelangen Sie zur übergeordneten Seite.

DGS - DGS Information und Service

DGS Aktuell


Die standardisierte Dokumentation für die Algesiologie
Für eine qualifizierte algesiologische Tätigkeit, für Therapieevaluation und zur Verständigung der Algesiologen untereinander, ist es essentiell, für Anamnese und Verlauf standardisierte und vergleichbare Dokumentationsinstrumente zu benutzen. Für die verbandsinterne Anerkennung zum Algesiologen DGS, die Teilnahme an der Schmerztherapievereinbarung und für die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie ist die Benutzung einer standardisierten Dokumentation Grundvoraussetzung. Die vom DGS entwickelte standardisierte Dokumentation für die Algesiologie ist wissenschaftlich evaluiert und findet seit Jahren breite Anerkennung.
Die drei Gesellschaften sind sich einig, daß auch für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie erwerben möchten, ein Nachweis ihrer schmerztherapeutischen Qualifikation möglich sein soll und eine adäquate, qualitätsgebundene Honorierung anzustreben ist.
Der Fragebogen strukturiert das Erstgespräch, gibt wichtige Vorinformationen über die Schmerzanamnese und er läßt eine erste Beurteilung zu über Schmerztoleranz und psychische Verarbeitung des Schmerzes.
Das Tagebuch enthält sieben Blätter für eine Woche, die auch einzeln verwendbar sind.
Das Verlaufsprotokoll dient zur übersichtlichen Therapiedokumentation und zur Verlaufskontrolle. Hier werden die Werte aus Anamnese und Tagebuch und die wichtigsten Daten des Verlaufs notiert.
Die standardisierte Dokumentation für die Algesiologie kann bei der Geschäftsstelle des SCHMERZtherapeutischen Kolloquiums e.V.
telefonisch (0 61 71) 28 60 60oder per Fax (0 61 71) 28 60 69bestellt werden.
Online Bestellung der standardisierten Dokumentation

 
Aufklärung und Einwilligung
Ohne ausreichende Aufklärung erfüllt jeder ärztliche Eingriff nach dem Gesetz den Tatbestand einer Körperverletzung. In der Schmerzpraxis muß über die Behandlung, die Medikamentenverordnung sowie über alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt werden. Das persönlich geführte Aufklärungsgespräch muß gut dokumentiert werden, denn nur so ist der Therapeut bei Klagen auf Schadensersatz rechtlich abgesichert.
Eine wertvolle Hilfe für die Praxis stellen hier die vom SCHMERZtherapeutischen Kolloquium in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin Martina Döben-Koch, Frankfurt, entwickelten Gesprächsbögen dar. Diese geben eine Anleitung für das Gespräch und eine Stütze für die erforderlichen Inhalte und dienen zugleich als Nachweis für das Gespräch, da der Patient schriftlich die Aufklärung bestätigt und damit in die vorgeschlagene Therapie einwilligt. Die Patienten müssen über Diagnose, den Krankheitsverlauf sowie die Risiken der Therapie ebenso wie über die notwendige sachgerechte Nach- und Weiterbehandlung aufgeklärt werden. Speziell beim Einsatz von alternativen Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Lasertherapie, TENS, Dynamedbehandlungen, Elektrolipolyse oder Fußzonenreflexmassage sind neben diesen Inhalten aber auch die Kosten- und Versicherungsfragen explizit zu erwähnen. Beim Einsatz alternativer Verfahren sind dabei folgende drei Punkte zu beachten:
Der Versicherte muß an einer Krankheit unbekannter oder nicht gesicherter Genese leiden;
Die Schulmedizin hat keine andere Behandlungsmöglichkeit anzubieten;
Die Behandlungsmethode bzw. das verordnete Präparat verfügt über keinen Nachweis über eine generelle Wirksamkeit, hat jedoch in Einzelfällen dieser Art positive Wirkungen entfaltet.
Die drei verschiedenen Aufklärungsbögen für die Patienten können als kompletter Satz über die Geschäftsstelle des SCHMERZtherapeutischen Kolloquiums in Oberursel bezogen werden.
 

 
Der Opioid-Ausweis
Opioid-Ausweis für Patienten unter Opioidanalgetika
Kommen mit Opioiden versorgte Patienten in die Hand von nicht analgetisch geschulten Kollegen (zum Beispiel nach Unfällen oder bei unvorhergesehenen Akuterkrankungen im Urlaub etc.), droht leider nur allzu oft eine wohlgemeinte "Entzugsbehandlung", die den algesiologischen Therapieerfolg über Nacht zunichte macht.
Um Patienten vor derartigen Pseudoentzügen zu schützen, wird vom DGS empfohlen, die Kranken neben der schriftlichen Einnahmeanordnung mit einem Opioid-ausweis zu versorgen, den die Patienten in ihrer Brieftasche mit sich führen. Mit diesem Ausweis werden mitbehandelnde Ärzte darüber informiert, daß die Betroffenen Opioide benötigen und in welcher Dosierung sie verabreicht werden müssen. Erfahrungen von Schmerzspezialisten belegen, daß andere Ärzte aufgrund des Ausweises die Opioid-Therapie kaum noch verändern.
Darum bietet das SCHMERZtherapeutische Kolloquium den Opioid-Ausweis bundesweit als Service-Leistung an. Er kann bei der Geschäftsstelle der DGS (Adenaueralle 18, 61440 Oberursel, Telefon: (0 61 71) 28 60 60Telefax (0 61 71) 28 60 69) angefordert werden.
Online Bestellung des Opioid-Ausweises