| Und zweierlei hat die Gesundheitsreform
schon jetzt bewirkt: Das Vertrauen der Versicherten in die Politik ist schwer
erschüttert, und der EBM 2000 plus musste auf ministerielles Drängen
erneut verschoben werden. Jetzt nennt man den 1.7. 2004 als
Einführungsdatum. |
| Die Änderungen, die kommen sollen,
betreffen neue fachübergreifende Komplexziffern für die
Allgemeine Schmerztherapie (3070) und die Spezielle
Schmerztherapie (3071) im Entwurf der KBV für den EBM 2000 plus,
für die derzeit die QualitätssicherungsGesellschaftbarung gemäß
§ 135 Abs. 2 SGB V vorbereitet wird. VDÄA und DGS leisten hier den
Input der Fachverbände. |
| Immer noch wird vielen Patienten in
Deutschland die Versorgung nach den heute allseits bekannten Richtlinien der
Algesiologie vorenthalten. Während in einigen KVBezirken in Deutschland
schon Schmerzkonferenz - Verträge abgeschlossen wurden, haben andere
KV-Bezirke, z.B. Rheinland- Pfalz, immer noch keine Gesellschaftbarung mit den
Primärkassen. AOK, LKK, IKK, die BKKs u. a. verweigern sich. |
| Schmerztherapie privat versichert? |
| Weder im EBM für die gesetzlich Krankenversicherten, noch in
der GOÄ, dem Einzelleistungsverzeichnis für die privat
Krankenversicherten, sind die modernen Standards der Schmerztherapie
abgebildet. Deswegen wurde 1991 die erste
SchmerztherapieGesellschaftbarung zunächst nur zwischen einzelnen
Kassen und der KV Hamburg abgeschlossen, die dann 1994 bundesweit mit den
Ersatzkassen gültig wurde und 1997 novelliert worden ist. In der GOÄ
findet sich kein Pendant. Deswegen müssen einige Leistungen aus der
Schmerztherapie (spezielle Anamnese, Betreuung, Therapieplanung) bis heute als
Analogleistungen formuliert werden. Dies führt in nicht
wenigen Fällen zu Erstattungsproblemen. |
| Private Krankenversicherer nehmen zunehmend die Schmerztherapie
wahr. Leider immer wieder auch unter dem Vorzeichen extensiver
Abrechnungen von schmerztherapeutischen Leistungen durch einzelne Anbieter
(Kliniken und Praxen). Die PKV sieht darin zu Recht ein Problem der
Quersubventionierung der GKV. Unter diesem Motto stand ein Spitzengespräch
zwischen dem Vizepräsidenten der DGS Oliver Emrich und Vertretern der
Versicherungskammer Bayern/Pfälzische Pensionskasse. |
| Viele Schmerzpatienten sind privat versichert. Von den
Eingrenzungen des EBM, Budgets und Richtgrößen, Prüfverfahren
sensibilisiert, erfreuen sich viele Therapeuten an den Privaten.
Hier gilt noch die Einzelleistungsvergütung, Multiplikation der Leistung
nach Schwierigkeitsgrad. Wohl dem, der auf dem Kudamm in Berlin, Stachus in
München oder an der Binnenalster in Hamburg seine Schmerzpraxis hat, dazu
noch ein breites IGEL- Angebot für die Gesetzlichen. |
| Ob die Primärkassen, wie in Rheinland-Pfalz, Bremen und
Brandenburg, immer noch nicht wissen, wie man SchmerztherapieGesellschaftbarung
buchstabiert, ist den Praxen mit einem hohen Anteil an Privatpatienten kein
Problem, wohl aber den Praxen mit wenig Privatversicherten und natürlich
den privaten Krankenversicherern, die sich zunehmend auch um die abgelieferte
Qualität kümmern. |
| Analogziffern korrekt einsetzen |
| Die PKV versichert ca. 10% der Gesamtbevölkerung. Die
Branche klagt über geschätzte zwei Mrd. Euro Querfinanzierung
für die GKV. Die PKV ist ausschließlich durch kapitalisierte
Versicherungsbeiträge finanziert. Der Handlungsspielraum ist jedoch
dadurch eingeschränkt, dass derzeit keine gezielten Verträge mit
Leistungserbringern erfolgen können und die Beitragsbemessungsgrenze durch
politischen Beschluss nach oben verlegt worden ist. Zum Teil werden die
Abrechnungsmöglichkeiten kompensatorisch zur GKV derart extensiv
ausgelegt, dass die Versicherer, um weiterhin kapitaldeckend zu
arbeiten, sehr genau ihre Leistungspflicht und das Ausmaß in jedem
Einzelfall prüfen müssen. |
Es wurde nun Gesellschaftbart, die Qualitäts- Kompetenz des
DGS für die Begutachtung von Abrechnungen zu nutzen und Gespräche
bzw. Verhandlungen mit dem Bundesverband der PKV vorzubereiten. Eine erste
konkrete Einigung wurde über die Analogabrechnung der Ziffern 30 und 31
(schreibe: 30 analog, nicht A30!) mit diesen beiden Versicherern
getroffen. Die Problematik wird an den Bundesverband weitergegeben, sowie dem
koordinierenden Ausschuss bei der Bundesärztekammer. Allein dieser
Ausschuss sei autorisiert, neue A- Ziffern zu kreieren, bis eine
neue GOÄ diese fortlaufenden Anpassungen integriert. Diese Auffassung,
obwohl von der PKV oft vertreten, ist nicht zutreffend. Sie ist mit § 6,
Abs. 2 der GOÄ nicht zu Gesellschaftbaren. Außerdem wurden die
Schmerztherapie-Ziffern 1994 mit der BÄK im zuständigen Ausschuss
erarbeitet und mit dem BÄK-Vorstand konsentiert
(s. DGS 4/2001). |