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Abrechnung

Grauzone: EBM – 2000 plus 1 2 3 4
und Privatliquidation?

„Durch diese hohle Gasse wird er kommen“. Die hohle Gasse ist die allseits ungeliebte Gesundheitsreform. Welche Probleme sich bei den gesetzlich versicherten Patienten jetzt bereits abzeichnen, schildert Dr. med. Oliver Emrich, Vizepräsident und DGS-Leiter Ludwigshafen, und mahnt auch zur korrekten privatärztlichen Liquidation.
Oliver Emrich, Ludwigshafen.
ie Gesundheitsreform beschert
uns weitere Probleme durch z.B.:
Zusammenlegung von KVen: Obwohl belegt ist, dass die Selbstverwaltung dadurch nicht billiger, dafür aber deutlich anonymer wird,
durch Einführung von speziell geförderten „Medizinischen Versorgungszentren“, die die Existenz mancher Haus- und Facharztpraxis bedrohen werden,
durch die Einführung einer Praxisgebühr, die nur Mehrarbeit und das Vorhandensein größerer Geldmengen in den Praxen (Überfallgefahr) bedeutet.
Und zweierlei hat die Gesundheitsreform schon jetzt bewirkt: Das Vertrauen der Versicherten in die Politik ist schwer erschüttert, und der EBM 2000 plus musste auf ministerielles Drängen erneut verschoben werden. Jetzt nennt man den 1.7. 2004 als Einführungsdatum.
Die Änderungen, die kommen sollen, betreffen neue fachübergreifende Komplexziffern für die „Allgemeine Schmerztherapie“ (3070) und die „Spezielle Schmerztherapie“ (3071) im Entwurf der KBV für den EBM 2000 plus, für die derzeit die QualitätssicherungsGesellschaftbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V vorbereitet wird. VDÄA und DGS leisten hier den Input der Fachverbände.
Immer noch wird vielen Patienten in Deutschland die Versorgung nach den heute allseits bekannten Richtlinien der Algesiologie vorenthalten. Während in einigen KVBezirken in Deutschland schon Schmerzkonferenz - Verträge abgeschlossen wurden, haben andere KV-Bezirke, z.B. Rheinland- Pfalz, immer noch keine Gesellschaftbarung mit den Primärkassen. AOK, LKK, IKK, die BKKs u. a. verweigern sich.

Schmerztherapie privat versichert?
Weder im EBM für die gesetzlich Krankenversicherten, noch in der GOÄ, dem Einzelleistungsverzeichnis für die privat Krankenversicherten, sind die modernen Standards der Schmerztherapie abgebildet. Deswegen wurde 1991 die erste „SchmerztherapieGesellschaftbarung“ zunächst nur zwischen einzelnen Kassen und der KV Hamburg abgeschlossen, die dann 1994 bundesweit mit den Ersatzkassen gültig wurde und 1997 novelliert worden ist. In der GOÄ findet sich kein Pendant. Deswegen müssen einige Leistungen aus der Schmerztherapie (spezielle Anamnese, Betreuung, Therapieplanung) bis heute als „Analogleistungen“ formuliert werden. Dies führt in nicht wenigen Fällen zu Erstattungsproblemen.
Private Krankenversicherer nehmen zunehmend die Schmerztherapie wahr. Leider immer wieder auch unter dem Vorzeichen „extensiver“ Abrechnungen von schmerztherapeutischen Leistungen durch einzelne Anbieter (Kliniken und Praxen). Die PKV sieht darin zu Recht ein Problem der Quersubventionierung der GKV. Unter diesem Motto stand ein Spitzengespräch zwischen dem Vizepräsidenten der DGS Oliver Emrich und Vertretern der Versicherungskammer Bayern/Pfälzische Pensionskasse.
Viele Schmerzpatienten sind privat versichert. Von den Eingrenzungen des EBM, Budgets und Richtgrößen, Prüfverfahren sensibilisiert, erfreuen sich viele Therapeuten an den „Privaten“. Hier gilt noch die Einzelleistungsvergütung, Multiplikation der Leistung nach Schwierigkeitsgrad. Wohl dem, der auf dem Kudamm in Berlin, Stachus in München oder an der Binnenalster in Hamburg seine Schmerzpraxis hat, dazu noch ein breites IGEL- Angebot für die „Gesetzlichen“.
Ob die Primärkassen, wie in Rheinland-Pfalz, Bremen und Brandenburg, immer noch nicht wissen, wie man SchmerztherapieGesellschaftbarung buchstabiert, ist den Praxen mit einem hohen Anteil an Privatpatienten kein Problem, wohl aber den Praxen mit wenig Privatversicherten und natürlich den privaten Krankenversicherern, die sich zunehmend auch um die abgelieferte Qualität kümmern.
Analogziffern korrekt einsetzen
Die PKV versichert ca. 10% der Gesamtbevölkerung. Die Branche klagt über geschätzte zwei Mrd. Euro Querfinanzierung für die GKV. Die PKV ist ausschließlich durch kapitalisierte Versicherungsbeiträge finanziert. Der Handlungsspielraum ist jedoch dadurch eingeschränkt, dass derzeit keine gezielten Verträge mit Leistungserbringern erfolgen können und die Beitragsbemessungsgrenze durch politischen Beschluss nach oben verlegt worden ist. Zum Teil werden die Abrechnungsmöglichkeiten kompensatorisch zur GKV derart extensiv „ausgelegt“, dass die Versicherer, um weiterhin kapitaldeckend zu arbeiten, sehr genau ihre Leistungspflicht und das Ausmaß in jedem Einzelfall prüfen müssen.
Es wurde nun Gesellschaftbart, die Qualitäts- Kompetenz des DGS für die Begutachtung von Abrechnungen zu nutzen und Gespräche bzw. Verhandlungen mit dem Bundesverband der PKV vorzubereiten. Eine erste konkrete Einigung wurde über die Analogabrechnung der Ziffern 30 und 31 (schreibe: 30 „analog“, nicht A30!) mit diesen beiden Versicherern getroffen. Die Problematik wird an den Bundesverband weitergegeben, sowie dem koordinierenden Ausschuss bei der Bundesärztekammer. Allein dieser Ausschuss sei autorisiert, neue „A“- Ziffern zu kreieren, bis eine neue GOÄ diese fortlaufenden Anpassungen integriert. Diese Auffassung, obwohl von der PKV oft vertreten, ist nicht zutreffend. Sie ist mit § 6, Abs. 2 der GOÄ nicht zu Gesellschaftbaren. Außerdem wurden die Schmerztherapie-Ziffern 1994 mit der BÄK im zuständigen Ausschuss erarbeitet und mit dem BÄK-Vorstand konsentiert (s. DGS 4/2001).
Leistungsgerecht abrechnen
Wichtig ist, dass längst überfällige Gespräche begonnen haben. Sollten Abrechnungsprobleme aktuell bei unseren Mitgliedern anstehen, bitten wir diese an die Geschäftsstelle der DGS weiterzumelden. Gleichzeitig ergeht der dringende Appell zur leistungsgerechten Abrechnung von Privatpatienten. Wir werden um eine schnelle Lösung der Probleme bemüht sein.

OLIVER EMRICH, Ludwigshafen
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