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Endlich Eintreten der KBV für Schmerzkranke

Trotz ständiger Appelle an die Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, endlich für eine angemessene Versorgung der chronisch Schmerzkranken zu sorgen, bestehen nach wie vor Defizite für Kassenpatienten, mahnt Dr. med. Dietrich Jungck, Präsident des Verbandes Deutscher Ärzte für Algesiologie – Berufsverband Deutscher Schmerztherapeuten e. V. (VDÄA), Hamburg. Die Reaktion der Kassenärztlichen BundesGesellschaftigung signalisiert einen ersten Hoffnungsschimmer.
nzweifelhaft haben chronisch schmerzkranke Patientinnen und Patienten ein Recht auf angemessene Behandlung. Dieses Recht wird ihnen jedoch seit über 20 Jahren nur partiell gewährt. Noch immer gibt es für chronisch Schmerzkranke nur ausnahmsweise die erarbeiteten Behandlungsmöglichkeiten, vor allem, weil Schmerztherapie in den Leistungsverzeichnissen der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht vorkommt. In der am 1. Oktober in Kraft tretenden neuen Approbationsordnung für Ärzte ist Schmerztherapie trotz der Forschungsergebnisse kein verpflichtender Bestandteil der Ausbildung angehender Ärzte. In den ICD-Verschlüsselungen kommen chronische Schmerzkrankheiten so gut wie gar nicht vor, die neuen Vergütungsformen für stationäre Behandlungen (DRGs) berücksichtigen die Behandlung chronisch Schmerzkranker nicht. Für die ambulante Behandlung chronisch Schmerzkranker gibt es seit 1991 in Hamburg und seit 1994 bundesweit die sog. Schmerztherapie- Gesellschaftbarung, die den besonderen Aufwand der Schmerztherapie beschreibt und eine an die Erfüllung jährlich nachzuweisender Qualifikations- und Qualitätsmerkmale gebundene Vergütung regelt. Diese Vergütung fußt auf dem Jahr 1987 und wurde bis heute nicht angepasst.
Kassenpatienten unversorgt
Den Angehörigen vieler AO- und Betriebskrankenkassen sind die Behandlungen nach der Schmerztherapie-Gesellschaftbarung nicht zugänglich – mit regionalen Ausnahmen. In der Novelle des Leistungsverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkassen („EBM plus“) hat die Kassenärztliche BundesGesellschaftigung pauschalierte Schmerztherapie-Leistungen vorgesehen, die wie die jetzige Schmerztherapie- Gesellschaftbarung an Qualifikations- und Qualitätsmerkmale geknüpft sein sollen. Da der EBM plus bisher nicht konsentiert ist und das Inkrafttreten deshalb nicht absehbar ist, war von der KBV der Abschluss einer bundesweit und -einheitlich gültigen Schmerztherapie- Gesellschaftbarung geplant.
Die Krankenkassen, allen voran der AOKBundesverband, verweigern sich jedoch dieser Schmerztherapie-Gesellschaftbarung. Sie spekulieren darauf, die qualifizierte Behandlung chronisch Schmerzkranker praktisch zum Nulltarif zu bekommen; sie behaupten fälschlich, die Schmerztherapie sei im zur Zeit geltenden EBM enthalten.
Immer wieder wird behauptet, die Qualifikation und Qualität ärztlicher Arbeit müsse (mehr) kontrolliert werden, kritisiert der VDÄA. Im Bereich der Schmerztherapie sind solche Forderungen unnötig und verletzend. Seit 1985 unterziehen sich Algesiologen verbandsintern aus eigenem Antrieb der jährlichen Rezertifizierung, und die Teilnehmer der Schmerztherapie-Gesellschaftbarungen werden jährlich auf ihre weitere Eignung überprüft – neben den formalen Kriterien wird anhand konkreter Fälle die Qualität der Arbeit unter die Lupe genommen.
Status quo: Verweigerung
Bisherige Schreiben und Appelle an politisch Verantwortliche und Kassenvertreter haben keinerlei Abhilfe schaffen können, auch persönliche Gespräche konnten gegen die Verweigerung nichts ausrichten. Mit einem offenen Brief, der gleichzeitig an die Repräsentanten des Staates, Gesundheitspolitiker, Partei- und Fraktionsvorsitzende, Mitglieder des Gesundheitsausschusses und die Öffentlichkeit ging, appellierte der VDÄA im September noch einmal ganz eindringlich, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um das Los der chronisch schmerzgeplagten Patientinnen und Patienten lindern zu helfen: „Beenden Sie die grausame und zutiefst inhumane Verweigerungshaltung derer, die für die unzureichende Versorgung chronisch Schmerzkranker Verantwortung tragen. Beenden Sie auch die unselige Diskriminierung und Demotivation von Ärztinnen und Ärzten, die sich engagiert um ihre Patientinnen und Patienten kümmern!“
KBV für flächendeckende Schmerztherapie
Dieser Appell wurde bislang (November 2003) nur von der Kassenärztlichen BundesGesellschaftigung und vom Bundespräsidenten JOHANNES RAU positiv beantwortet. „Schmerzkranke Patienten müssen ausreichend versorgt werden und zwar flächendeckend in ganz Deutschland. Die Krankenkassen müssen endlich die Voraussetzungen dazu schaffen, dass wir Ärzte alle Patienten gleich behandeln können“, bestätigte Dr. MANFRED RICHTER-REICHHELM in seinem Schreiben an die Öffentlichkeit. Der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen BundesGesellschaftigung weiter: „Es kann nicht sein, dass die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse über das Versorgungsniveau gerade dieser besonders belasteten Patientengruppe entscheidet.“
Neue Wirkstoffe sowie standardisierte Behandlungsmethoden haben die Schmerztherapie deutlich verbessert. Auch die Messung des Therapieerfolgs wurde durch den Einsatz von Schmerzskalen standardisiert. Von dieser Verbesserung profitieren jedoch nicht alle gesetzlich Krankenversicherten, denn nicht alle Kassen haben dazu gesonderte Verträge abgeschlossen. „Sowohl der Sachverständigenrat als auch Selbsthilfeorganisationen weisen auf eine Unterversorgung der schmerzkranken Patienten hin. Je nach Krankenkasse und Region gibt es erhebliche Unterschiede im Versorgungsgrad. Wir Kassenärzte fordern die Krankenkassen auf, die weiterentwickelte schmerztherapeutische Versorgung allen gesetzlich Versicherten zugänglich zu machen. Dafür werden wir uns in den anstehenden Vertragsverhandlungen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen stark machen“, so RICHTER-REICHHELM.

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