| Praxisfall |
| Der jetzt 55-jährige Patient unterzog sich 1972 einer
Bandscheibenoperation L5/S1 rechts. Nach acht Wochen Krankenhaus sowie
Krankengymnastik konnte er seine Tätigkeit als Stahlbaumonteur wieder
aufnehmen. In der Freizeit konnte er wieder Fußball spielen, 10 km joggen
und kam im Rahmen seiner Tätigkeit auch Auslandsaufträgen nach. 1988
kam es während der Arbeit zu einem Verhebetrauma, nachdem er
eine Palette ungeschickt angehoben hatte. Symptomatisch wurde eine
Lumboischialgie mit Ausstrahlung nach rechts diagnostiziert. Die bildgebende
Diagnostik ergab einen Rezidivprolaps L5/S1 rechts, Spritzen
hätten zusammen mit Kortison einigermaßen Erleichterung gebracht.
Sport sei seitdem nicht mehr möglich. Trotzdem arbeitete er als
Maschinenschlosser und litt an intermittierenden Schmerzen. |
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| 1999 begibt er sich in speziell schmerztherapeutische Behandlung
in unser Schmerzzentrum. Es wird eine standardisierte Auswertung des bisherigen
Verlaufs aufgenommen. Begonnen wird eine konsequent zeitkontingente
Schmerztherapie mit dem Konzept: Orale Analgetika, KG, Aktivierung der
Versuch misslingt. |
| Im März 1999 wird der Patient operiert. Der
diesmalige postoperative Outcome ist dürftig. Es folgen sieben
Monate Arbeitsunfähigkeit. Die Parästhesien im Bein sind
unverändert. Der Schmerz war eher stärker. Die rechte
äußere Fußsohle und die Ferse wurden taub und schmerzhaft, das
vorher wirksame Tilidin/Naloxon reichte nicht mehr aus. Die Gesamtsituation
wurde dadurch kompliziert, dass zunehmend eine triptanpflichtige Migräne
imponierte. In seiner Familie hatten vier von sieben Kindern Migräne. |
| Im März 2001 kam dann erneut ein
Bandscheibenprolaps zur bildgebenden Darstellung. Der Patient war jetzt in
orthopädischer Behandlung. Schmerzmittel (Diclofenac) kamen zur Anwendung.
Zeitgleich erhielt er eine Racz-Katheter-Therapie, die der Patient privat zu
begleichen hatte. Der Erfolg blieb aus. Die Wirkung sei durch eine
intraspinale Zyste behindert gewesen. Der Patient war fast
durchgehend arbeitsunfähig. |