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DGS Aktuell


Eine große Koalition gegen den Schmerz

Heiner Geißler, Rita Süssmuth, Ursula Lehr, Gerda Hasselfeldt, Horst Seehofer, Andrea Fischer, Ulla Schmidt – diese sieben Ministerinnen und Minister für Gesundheit, mit denen DGS-Präsident Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Göppingen, seit 1985 die Probleme der Schmerztherapie besprochen hat, gehören verschiedenen Parteien an. Gleichwohl haben alle stets betont, dass Ärzte schmerztherapeutische Kenntnisse haben sollten. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Keiner dieser politisch Verantwortlichen hat den Worten Taten folgen lassen: Bis heute hat sich die Einsicht der Politik in die Notwendigkeit einer besseren schmerztherapeutischen Ausbildung der Ärzte nicht in der Approbationsordnung niedergeschlagen. Auch deren letzte Novellierung führt Schmerztherapie und Palliativmedizin nur als eines von 25 fakultativen Prüfungsfächern auf.

Vor einigen Jahren haben die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. (DGS), die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS) und die Deutsche Schmerzliga e.V. (DSL) die Koalition gegen den Schmerz ins Leben gerufen. Dieser haben sich inzwischen weitere Verbände* angeschlossen.

Das Aktionsbündnis führte unlängst Gespräche mit Parlamentariern in Berlin und trug bei einer Pressekonferenz ihre Anliegen in die Öffentlichkeit. Neben der Anpassung der Ausbildungsordnung und der Aufnahme des Chronischen Schmerzes in den morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich müssen Opioide der WHO-Stufe III aus der automatischen Austauschpflicht herausgenommen werden“, formuliert Gerhard H. H. Müller-Schwefe die wesentlichen Forderungen.

*Berufsverband der Schmerztherapeuten in Deutschland (BVSD)
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP)
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP)
Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische und unfallchirurgische Schmerztherapie e.V. (IGOST)

Koalition gegen den Schmerz
Chronischer Schmerz
Opioide
Schmerztherapie und Palliativmedizin

 
Expertenkonsensus zur qualitätsgesicherten Opioidversorgung von GKV-versicherten Schmerzpatienten

Das Grundgesetz garantiert als höchstes Rechtsgut das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Grundgesetz Art 2 (2). In Ausübung seines Berufes ist der Arzt für seinen Patienten Sachwalter dieses Rechtsgutes, das höherwertiger ist als andere Gesetzgebung wie z.B. die Sozialgesetzgebung.
 
Darüber hinaus garantiert §2 SGB V jedem gesetzlich Versicherten Arzneimittel, die dem Erfordernis der Wirksamkeit und Qualität entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Der Anspruch umfasst die Versorgung nach den Regeln der ärztlichen Kunst auf der Grundlage des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse. Diese muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

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Hier finden Sie ältere Beiträge, Artikel und Presse - Mitteilungen - Ergebnisse der gemeinsamen Aktionen von DGS - DGSS - und DIVS

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Brief an die kassenärztliche Bundesvereinbarung, die Krankenkassen und das Gesundheitsministerium vom 22.07.1996

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Brief an die Bundesärztekammer und alle Landesärztekammern vom 03.08.1996

Vorschläge

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Vorschlag der algesiologischen Gesellschaften zu den Voraussetzungen und Anforderungen an Weiterbildungsstätten für die Weiterbildung "Spezielle Schmerztherapie"

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Vorschlag der algesiologischen Fachgesellschaften zu den Inhalten der theoretischen Weiterbildung während der Weiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" an schmerztherapeutischen Weiterbildungsstätten:

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Vorschlag der algesiologischen Gesellschaften zu den Inhalten der theoretischen Weiterbildung, die in von der Ärztekammer anerkannten Kursen und Seminaren vermittelt werden: